Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-09-24
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit. Als freiheitsbewusste Menschen haben wir grundsätzlich wenig Sympathie gegenüber allen Formen von telefonischer Registrierung bzw. Aufzeichnungen. Tatsächlich ist die Aufzeichnung im Geschäftsverkehr für einige Geschäfte sehr nützlich und hilfreich. Dabei muss jedoch deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Nun kann es da Ausnahmen geben. Wenn zum Beispiel zwei Banken regelmässig zigmal miteinander telefonieren oder wenn ein Ladengeschäft seinem Grossisten Aufträge übermittelt, dann kann man diese Bedingung erfüllen, indem in einer im Voraus festgehaltenen Generalklausel schriftlich vereinbart wird, dass die Gespräche zwischen diesen beiden Partnern jeweils aufgezeichnet werden. Sehr oft dienen die Aufzeichnungen ja auch der Sicherheit des Kunden, des Käufers, und nicht nur derjenigen des Lieferanten, des Verkäufers.
Die ständerätliche Fassung beruht aber mit dem Hinweis auf "ähnliche Geschäftsvorfälle" auf Analogien und auf einer weit gefassten Interpretationsmöglichkeit, welche grösste Spielräume offen lassen und im Streitfall Juristenfutter bilden bzw. richterliche Entscheide fordern.
Im Sinne der Rechtssicherheit möchten wir mit der Mehrheit an unserer Fassung festhalten und uns dem Ständerat nicht anschliessen.