Vallender Dorle · Nationalrat · 2003-09-24
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Es geht also um die von Ständerat Frick gewünschte straflose Aufzeichnung des privaten Telefonverkehrs, die heute verboten ist, es sei denn, die Gesprächsteilnehmer hätten einer Aufzeichnung ausdrücklich zugestimmt.
Der Ständerat hat die Kritik unseres Rates aufgenommen und ist nun auch der Ansicht, dass seine Formulierung zu offen ist und einzig die Interessen des Anbieters schützt. Der Ständerat schlägt daher neu vor, auf die von uns monierten Literae b und c zu verzichten. Gleichzeitig hat er aber Litera b neu gefasst. Nach seinem neuesten Vorschlag soll die straffreie Aufzeichnung einzig im Geschäftsverkehr erlaubt sein, und zwar für bestimmte Geschäftsvorfälle wie Bestellungen, Aufträge, Reservationen oder ähnliche Geschäftsvorfälle.
Ihre Kommission hat den Vorschlag in der dritten Runde eingehend geprüft. Positiv zu vermerken ist die Beschränkung auf bestimmte Geschäftsvorfälle im Geschäftsverkehr, bei denen es aus Beweisgründen für den Anbieter hilfreich ist, über eine Tonbandaufnahme zu verfügen. Allerdings erscheint der Zusatz "oder ähnliche Geschäftsvorfälle" nicht geeignet, in der Praxis die nötige Bestimmtheit und damit Rechtsschutz zu gewähren. Vielmehr würde es die Sache der Gerichte sein auszuloten, ob einem Rechtsgeschäft eine ähnliche Qualität wie Bestellung, Auftrag oder Reservation zukommt. Damit besteht aber gerade wieder die Rechtsunsicherheit, die der Gesetzgeber nicht in Kauf nehmen sollte oder - besser - darf. Der Gesetzgeber ist nach der Mehrheit Ihrer Kommission vielmehr gehalten, möglichst genau zu legiferieren und Unklarheiten, die bereits im Stadium der Legiferierung erkennbar sind, zu vermeiden. Schliesslich ist auch der Anbieterseite nicht gedient, wenn sie in Prozessen die Frage klären lassen muss, ob ein Rechtsgeschäft als Bestellung, Auftrag oder Reservation anzusehen ist. Ihre Kommission hat daher mit 6 zu 4 Stimmen beschlossen, die Fassung des Ständerates abzulehnen.