Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat bedankt sich bei der Kommission. Er begrüsst den einstimmig gefällten Antrag der Kommission, die Motion anzupassen. Er hält es für richtig, explizit beide Varianten im Hinblick auf die internationalen Adoptionen - also die Variante Ausstieg und die Variante Reform - in die Vernehmlassung zu schicken. Somit können die Bedenken des Nationalrates berücksichtigt werden, ohne der wichtigen und sensiblen Auseinandersetzung mit dieser Thematik vorzugreifen. Wichtig ist insbesondere, dass sich die Kantone im Rahmen der Vernehmlassung zu allen Varianten äussern können, weil ihre Kompetenzen in diesem Bereich stark tangiert werden.
Der Bundesrat ist aber nach wie vor der Ansicht, dass die Motion, die der Nationalrat überwiesen hat, an sich nicht nötig gewesen wäre. Der Bundesrat ist den Anliegen der Motionäre schon vor der Überweisung entgegengekommen. Er hat bereits vor der Überweisung gesagt, dass er beide Varianten in die Vernehmlassung schicken will und wird.
Noch ein letztes Wort zur Kommunikationspanne: Der Bundesrat hat einen Richtungsentscheid gefällt, der schwierig ist. Genau deshalb hat er ganz früh erklärt - also zwei Jahre vor der Eröffnung einer Vernehmlassung -, warum er das macht. Alle Bedenken, die dann später gekommen sind, hatte er schon aufgenommen. Ich habe die Debatte ganz bewusst frühzeitig adressiert, Sie können sie nachhören. Ich habe dort schon gesagt: Die Leute, die früher adoptiert haben, sind nicht betroffen, sie werden auch nicht stigmatisiert, es gibt ihnen gegenüber keine konkreten Vorwürfe. Alles wurde damals adressiert, auch der Umstand, dass alle, die jetzt ein Adoptionsgesuch am Laufen haben, ebenfalls nicht betroffen sind. Wir wussten, dass die Diskussion schwierig wird. Der eigentliche Grund für die frühzeitige Kommunikation war, genau diese Diskussion zu ermöglichen.
Es scheint uns richtig zu sein, dass wir jetzt, mit beiden Varianten in der Vernehmlassung, die Diskussion auch offen lassen. Dann können wir, wenn Sie am Schluss das letzte Wort haben und die entsprechenden Gesetzesanpassungen beschliessen, auch eine gute, fundierte und breit abgestützte Diskussion führen.