Lexipedia

Würth Benedikt · Ständerat · 2025-12-10

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-10

Wortprotokoll

Es gibt Themen im Parlament, die kommen immer wieder. Man diskutiert sie, und man sagt dann oft, man sollte etwas machen, und dann versanden sie wieder. Das ist so ein Thema, das muss man fairerweise sagen. Auch der Bundesrat weist ja in seiner Begründung auf verschiedene Vorstösse hin, die schlussendlich versandet sind. Aber trotzdem: Das Problem bleibt ungelöst. Kollege Poggia hat das einlässlich und, glaube ich, überzeugend begründet. Ich finde, man sollte in einer solchen Situation nicht einfach resignieren und sagen, das sei ein schwieriges Problem und ohnehin kaum lösbar, es sei ohnehin schwierig, einen Kompromiss zu finden. Das finde ich grundsätzlich die falsche Haltung.

Zu einer Demokratie gehört schlussendlich, dass gute Ideen gelegentlich mehrere Anläufe erfordern, und ich glaube, der Vorstoss von Kollege Poggia ist eine gute Idee. Wieso? Diese Rückwirkungsklauseln, das ist für mich klar, sind letztlich eine Pervertierung des Initiativrechtes. Wenn ich vorhin gesagt habe, dass es im Parlament frühere Vorstösse gab, dann verweise ich insbesondere auf die parlamentarische Initiative 91.410. Der Bundesrat hat in seiner Begründung auch darauf hingewiesen. Die Debatte, die damals geführt wurde, insbesondere hier im Ständerat, war allerdings etwas differenzierter als in der kurzen Begründung des Bundesrates dargelegt. Der seinerzeitige Vertreter des Bundesrates, Herr Arnold Koller, wies vor allem darauf hin, dass die parlamentarische Initiative das falsche Instrument sei. Es sei eine zu kasuistische Übung, und vor diesem Hintergrund sei sie abzulehnen. Er sagte aber auch Folgendes: "Es ist nicht nur störend, sondern widerspricht auch dem unserer direktdemokratischen Verfassung zugrundeliegenden Grundsatz der Gewaltenteilung, dass von einem verfassungsrechtlich zuständigen Organ getroffene Entscheide nachträglich einfach umgestossen werden können." (AB 1994 S 742) Was weiter noch interessant ist: Die seinerzeitige SPK-S lehnte zwar die Initiative ab, aber schob gleichzeitig offenbar eine Motion nach, welche der Bundesrat aufnahm. Herr Arnold Koller sagte dann, man wolle das im Rahmen der Verfassungsrevision lösen, allenfalls mit einem Teilprojekt. Sie kennen das Ergebnis: Es scheiterte, wie ich anfangs gesagt habe. Alle Versuche, das Problem in den Griff zu bekommen, liefen leider ins Leere.

Aber es ist trotz allem unbestritten, dass auch in einer direkten Demokratie materielle Schranken gelten. Es gibt ja auch heute materielle Schranken: das Prinzip der Einheit der Materie, das Prinzip der Einheit der Form. Und hier ginge es nun darum, eine weitere Schranke einzubauen. Wieso? Weil letztlich Rückwirkungsklauseln elementare rechtsstaatliche Prinzipien verletzen, unter anderem, Kollege Poggia hat dies auch ausgeführt, den Vertrauensschutz.

Hier im Ständerat sollten wir, finde ich, auch noch einen Blick in die Kantone werfen, denn das Recht der direkten Demokratie ist auch in den Kantonen sehr lebendig, und zwar lebendiger als auf Bundesebene, weil es in den Kantonen eine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Es gibt dort also eine Rechtsprechung zur Frage der Gültigkeit von kantonalen Initiativen. Hier, beim Bund, haben wir bekanntlich keine Verfassungsgerichtsbarkeit, es muss das Parlament selbst über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Initiativen entscheiden. Das macht die Situation in der Regel auch relativ schwierig, weil das Parlament in aller Regel im Zweifelsfall für das Volksrecht entscheidet, was politisch auch nachvollziehbar ist.

Aber mit Blick auf die Kantone möchte ich zwei Dinge anmerken: Es gibt beispielsweise einen Kanton, den Kanton Graubünden, der eine eigenständige Gültigkeitsvoraussetzung in seinem Recht verankert hat. Kollege Schmid hat mir das bestätigt - der Präsident bestätigt das auch. Diese ist zwar, wie ich gehört habe, in der Anwendung auch nicht ganz trivial, das ist klar, aber im Kanton Graubünden hat man gesagt, man wolle das eigenständig verankern.

Und es gibt, wie ich angedeutet habe, Bundesgerichtsentscheide, die kantonale Initiativen aufgrund der Verletzung des Rückwirkungsverbots in der Bundesverfassung - das ist ein bundesverfassungsrechtliches Prinzip - für ungültig erklärt haben. Das war beispielsweise bei einer kantonalen Initiative aus dem Kanton Genf der Fall - Kollege Poggia wird sich wahrscheinlich daran erinnern -, die letztlich [PAGE 1293] bestehende Abmachungen im Bereich der Steuererleichterungen rückwirkend wieder ungültig machen wollte. Dies hat das Bundesgericht kassiert; es hat die entsprechende kantonale Initiative für ungültig erklärt.

Ich finde: Wieso soll der Bund das nicht auch regeln können, wenn es die Kantone können, wenn es offensichtlich möglich ist? Natürlich gibt es - da muss ich dem Berichterstatter recht geben - einige offene Fragen in diesem Motionsauftrag, das sehe ich. Aber schlussendlich ist eine Motion dazu da, einen Prozess in Gang zu bringen. Und dann kann man das Ganze à fond diskutieren und studieren und mit vielen Expertinnen und Experten anschauen. Aber jetzt einfach Nein zu sagen und einfach so zu tun, als gäbe es kein Problem, fände ich falsch. [GZ]

Darum bitte ich Sie, der Motion Poggia zuzustimmen.