Friedli Esther · Ständerat · 2025-12-10
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-10
Wortprotokoll
Das Thema, das mein Vorstoss aufnimmt, betrifft keine sehr grosse Anzahl von Personen, aber es geht mir um einen wichtigen Grundsatz in Bezug auf die Eheschliessung und den Familiennachzug. [PAGE 1296]
Ich bin ja noch nicht sehr lange verheiratet und kenne daher das Verfahren der Eheschliessung in unserem Land: In der Schweiz müssen beide Ehepartner persönlich im Standesamt anwesend sein und die Eheschliessung bezeugen. Es gibt auch ein Ehevorbereitungsverfahren, bei dem geprüft wird, ob es sich allenfalls um eine Scheinehe handeln könnte. Denn mit einer Eheschliessung sind auch gewisse Rechte und Pflichten verbunden, so zum Beispiel das Aufenthaltsrecht in unserem Land. Daher ist es auch von Wichtigkeit, unter welchen Umständen eine Ehe geschlossen wird. Sie muss unter freiwilligen Umständen und in Anwesenheit beider Ehepartner geschlossen werden, so wie es in der Schweiz eben Usanz ist. Denn in der Schweiz - und das ist jetzt das Thema, das meine Motion aufnimmt - sind Stellvertreterehen nicht möglich.
Bei einer Stellvertreterehe sind nicht beide Ehepartner oder Ehepartnerinnen bei der Eheschliessung anwesend, sondern die eine Person wird durch einen Stellvertreter ersetzt. Es gibt in einigen Ländern, namentlich in Ländern im arabischen Raum, aber auch in gewissen Ländern in Europa, auch in Südeuropa, die Möglichkeit einer sogenannten Stellvertreter-Eheschliessung. Man nennt das auch Prokurations- oder Handschuhehe. Und bei Stellvertreterehen stellt sich natürlich die Frage, ob diese Ehe von beiden Partnern in Freiwilligkeit geschlossen wird, also aufgrund ihres freien Willens, oder ob es sich eher um eine arrangierte Ehe handelt, also um eine Ehe, bei der andere bestimmen, wer mit wem verheiratet wird. Diese Art von Eheschliessung ist in einigen Kulturen nach wie vor verbreitet.
Warum ist es nun wichtig, wie die Eheschliessung geschieht und, vor allem, ob die Ehe wirklich von beiden Partnern aus freiem Willen eingegangen wird? Es ist so, weil eben mit der Eheschliessung gewisse Rechte und Pflichten eingegangen werden, so auch das Recht auf Familiennachzug. Wird eine Ehe nicht von beiden Partnern auf freiwilliger Basis geschlossen, sondern ist arrangiert, wird das Zusammenleben später oft nicht ganz einfach. Es kann zu falschen oder nicht erfüllten Erwartungen führen. Zudem werden solche Beziehungen oft nicht auf Augenhöhe geführt, was das Konfliktpotenzial nochmals erhöht. Kommen zum Beispiel Frauen in arrangierten Ehen über den Familiennachzug in die Schweiz, ist das mit einigen Herausforderungen in Bezug auf das Zusammenleben und die Integration in der Schweiz verbunden.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme, dass das Recht auf Familienleben über allem stehe und es daher keine diesbezüglichen Eingrenzungen beim Familiennachzug geben dürfe. Ja, das Familienleben ist zentral, aber nur, wenn die Eheschliessung auch freiwillig und in Anwesenheit beider Ehepartner geschehen ist. Mögliche Zwangsehen oder arrangierte Eheschliessungen können wir in unserem Land weder dulden noch unterstützen. Ich möchte mit meiner Motion bewirken, dass wir solche Stellvertreter-Eheschliessungen in der Schweiz nicht akzeptieren und dann auch keinen Familiennachzug zulassen.
Ehen sollen aus freiem Willen und in Anwesenheit beider Partner geschlossen werden und bereits bestehende Beziehungen rechtlich verankern. Es kann nicht sein, dass eine Eheschliessung erst der Anfang einer möglichen Beziehung sein kann.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.