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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-12-10

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-10

Wortprotokoll

Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen und, falls erforderlich, die einschlägigen Gesetzesbestimmungen anzupassen, damit die Polizeikorps von Bund, Kantonen und Gemeinden zum Zweck von Personenfahndungen ohne Einschränkungen Daten aufnehmen, erfassen und veröffentlichen können, insbesondere umfassende Täterprofile mit allen erfassbaren Körpermerkmalen samt Hautfarbe und sonstigen Auffälligkeiten.

Aufgrund einer Beschwerde aus dem Ausland hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) entschieden, dass die Polizei bei Fahndungen die Hautfarbe des Täters nicht mehr angeben darf. Seit dem 5.[NB]September 2025 ist es nicht mehr möglich, einen entsprechenden Eintrag im nationalen Fahndungssystem Ripol zu machen. Im Oktober und November 2025 hat [PAGE 1297] das Fedpol nun sämtliche Kantonspolizeien und weitere betroffene Partnerbehörden dazu konsultiert. Eine Mehrheit der Befragten hat sich für die Beibehaltung einer fakultativen Kategorisierungsmöglichkeit nach Hautfarbe ausgesprochen und gleichzeitig aber eine Anpassung der bisherigen Kategorien befürwortet. Ebenso hat sich eine Mehrheit für die Beibehaltung des etwas regelmässiger genutzten Beschreibungselementes "Typ" ausgesprochen, also zugunsten einer möglichen Typologie nach regionaler Herkunft, zum Beispiel Mitteleuropäer, Nord- oder Schwarzafrikaner, Asiat.

Ab dem 1.[NB]Januar 2026 werden im Erfassungsfeld "Hautfarbe" im nationalen Fahndungssystem Ripol zur fakultativen Erfassung der Hautfarbe weiterhin fünf Auswahloptionen von "sehr hell", "hell" über "mittel" bis "dunkel" und "sehr dunkel" zur Verfügung stehen. Zugleich wird auf die praxisuntauglichen Farbbezeichnungen "gelb" und "rot" verzichtet, insbesondere auch deshalb, weil die statistische Auswertung zeige, dass Polizistinnen und Polizisten bei weniger als 1 Prozent der Personenbeschreibungen diese Kategorisierungen verwandten. Ich danke Herrn Bundesrat Jans, dass das Merkmal "Hautfarbe" teilweise wieder aufgenommen wurde.

Für eine erfolgreiche Fahndung und eine effektive Ermittlungsarbeit sind detaillierte Täterprofile unerlässlich. Diese sollen alle sichtbaren körperlichen Merkmale umfassen wie Körperbau, Tattoos, phänotypische Ausprägungen - zum Beispiel Augen-, Haar- und Hautfarbe - und sonstige Auffälligkeiten wie Gang, Sprache, Akzent, Dialekt. Jede Information, die dazu dient, ein Verbrechen aufzuklären, ist sinnvoll und notwendig, um die Aufklärungsquote zu steigern und weitere Verbrechen zu verhindern, insbesondere angesichts des massiven Anstiegs der Straftaten in der Schweiz um 30 Prozent in den letzten fünf Jahren. Im Jahr 2019 waren es 432[NB]000 Straftaten und im Jahr 2024 bereits 563[NB]633 Straftaten, wie aus der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik hervorgeht.

Wenn ich es richtig verstehe, ergibt sich folgendes Bild: Für 1 Prozent der Personenbeschreibungen sei die Hautfarbe relevant. Umgerechnet auf die 563[NB]000 Straftaten im Jahr 2024 wären für mehr als 5000 Fälle solche Personenbeschreibungen relevant. Somit können wir das doch nicht einfach ignorieren. Das Unterdrücken eines einzelnen Merkmals wie das der präzisen Hautfarbe reduziert den Fahndungserfolg und damit die öffentliche Sicherheit, und das möchte ich nicht. [GZ]

Ich bitte Sie daher, meiner Motion zuzustimmen.