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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-09-24

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Niemand hier drin hat gesagt, es sei wünschenswert und ein Ziel, dass wir neben den Suchtmitteln Alkohol und Nikotin noch ein drittes Suchtmittel - eben weiche Drogen, Cannabis - in unsere Gesellschaft einführen. Zu klar ist uns allen, dass eine Kiffergesellschaft Schweiz unser Land nicht vorwärts bringt. Zu klar ist uns auch, dass selbst weiche Drogen nicht harmlos sind. Wir alle hier drin möchten deshalb doch, dass nicht mehr, sondern weniger Drogen konsumiert werden.

Wohin aber eine Gesellschaft gehen will, zeigt sie mit ihren Reglementen, mit ihren Gesetzen, an. Jetzt sind wir bei der Gesetzgebung. Im Moment haben wir die Gesetzgebung für die Droge Cannabis auf "Halt" gestellt. Der Antrag, der von der Kommission und vom Bundesrat vorliegt, heisst nichts anderes, als dass wir mit der Gesetzgebung das Signal auf "freie Fahrt" stellen. Wir sagen damit: Cannabis und weiche Drogen sind kein Problem; der Staat mischt sich nicht mehr ein; der Einzelne soll wissen, was er damit tun will und was nicht. Das ist das Problem. Wenn wir heute die Legalisierung oder Entkriminalisierung der weichen Drogen vornehmen - und zwischen Entkriminalisierung und Legalisierung besteht in dieser Debatte und in diesem Punkt wirklich kein Unterschied -, so beschliessen wir keinen Menschenschutz, sondern das Gegenteil davon.

Für die Droge Cannabis stehen die Signale heute also auf "Halt", und wir wollen die Signale auch so lassen. Mit unserem Rückweisungsantrag - für den Fall, dass dieser Rat Eintreten beschliesst - möchten wir nicht eine Rückweisung an die Kommission, sondern eine Rückweisung an den Bundesrat. Wir sind mit der heutigen Situation auch nicht zufrieden, aber es genügt nicht, wenn wir das Geschäft an die Kommission zurückgeben. Wir möchten - vor dem Hintergrund, dass auch der Konsum der weichen Drogen strafbar bleibt -, dass diese Botschaft überarbeitet wird, und zwar in einer Weise, dass eben diesen Mängeln, die heute auch von den Befürwortern der Legalisierung deutlich auf den Punkt gebracht worden sind, Rechnung getragen wird: in der Prävention, in der entsprechenden Arbeit; da braucht es sehr viel. Das kann nur geschehen, wenn wir eine Rückweisung beschliessen, und zwar eine Rückweisung an den Bundesrat. Eine Liberalisierung oder Freigabe dieser weichen Drogen ist kein Menschenschutz, sondern das Gegenteil davon.