Wicki Hans · Ständerat · 2025-12-11
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-11
Wortprotokoll
Ich glaube, in diesem Rat muss ich wohl kaum ausführen, welche Bedeutung die Bergbauern für unser Land haben. Ohne ihre mühevolle Arbeit würden viele Alpgebiete verganden, mit erheblichen Auswirkungen auf unsere Kulturlandschaft, aber auch auf das Ökosystem - ganz zu schweigen von den qualitativ sehr hochstehenden Lebensmitteln aus diesem Alpgebiet, welche international einen zentralen Eckpfeiler der Wahrnehmung unseres Landes ausmachen. Schliesslich stellen die Bergbauern einen zentralen Aspekt unserer Identität dar. Wir brauchen dafür nicht eigens Bilder aus der Zeit der geistigen Landesverteidigung zu bemühen, denn schon seit dem Mittelalter prägen die Bergbauern die politischen und wirtschaftlichen Strukturen unseres Landes wesentlich mit. Diese Arbeit schlägt sich aber nur bedingt in deren Einkommenssituation nieder. Gemäss der Motion lag im Jahre 2023 der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft im Berggebiet bei 39[NB]100 Franken. Dies liegt weit unter dem vergleichbaren Einkommen. Hinzu treten die administrativen Aufwendungen; 32 Prozent aller Berglandwirtschaftsgebiete sind Nebenerwerbsbetriebe. Für die zentrale Bewirtschaftung und Landschaftspflege sind sie zwar unverzichtbar, doch treffen die administrativen Lasten diese Betriebe aufgrund ihrer kleinen Struktur speziell.
Die vorliegende Motion hat deshalb zum Ziel, im Rahmen der Agrarpolitik 2030 plus Massnahmen zu ergreifen, um die Einkommenssituation in der Landwirtschaft und im Speziellen diejenige der Bergbauernfamilien zu verbessern. Zur Erreichung dieses Zieles soll der Bundesrat einen Entwurf zu einem Erlass vorlegen oder eine Massnahme treffen.
Der Nationalrat hat diese Motion anlässlich seiner Frühjahrssession oppositionslos angenommen. Auch der Bundesrat empfiehlt sie zur Annahme. Er hält fest, dass das Betriebseinkommen im Berggebiet effektiv signifikant tiefer sei als im Talgebiet und entsprechend im Rahmen der AP 2030 plus den spezifischen Rahmenbedingungen für die Berglandwirtschaft besondere Beachtung zu schenken sei. Die genannten Argumente überzeugten auch in unserer Kommission. Sowohl das Einkommen der Bergbauernfamilien als auch das Arbeitseinkommen pro Familienarbeitskraft in den Berggebieten liegen deutlich unter dem Referenzlohn. Dies möchten wir ändern.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen unsere Kommission ebenfalls einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion anzunehmen. Besten Dank für Ihre Unterstützung.