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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-09-24

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24

Wortprotokoll

Kollege Wasserfallen hat aktiv in der Kommission mitgearbeitet, er ist entschuldigt im Ausland abwesend. Darum begründe ich hier seinen Antrag. Persönlich bin ich für Nichteintreten, aber die Gründe dafür sind sehr ähnlich wie die von Herrn Wasserfallen für seinen Rückweisungsantrag. Im Grundsatz geht es darum, eine Neubeurteilung der schweizerischen Drogenpolitik vorzunehmen.

Zuerst mache ich einmal die Feststellung, dass in unserem Land seit 1991 schrittweise eine weltweit einzigartige Drogenpolitik eingeführt wurde. Dagegen gibt es an sich nichts einzuwenden, weil das Parlament mehrheitlich diese Politik positiv begleitet hat, allerdings - durch die Medien beeinflusst - weitgehend auch unkritisch.

Wenn wir nun mit dieser Revision dazu übergehen, die gesetzliche Umsetzung dieser Politik zu vollziehen, wäre die Voraussetzung, dass die Resultate der Viersäulenpolitik des Bundesrates einer umfassenden Beurteilung ausgesetzt würden. Wer in der Botschaft nach Resultaten der bundesrätlichen Politik sucht - an den Zielen orientiert, wie sie damals vom Bundesrat selbst formuliert wurden -, findet eigentlich gar nichts oder mindestens sehr wenig, nur einige Bruchstücke, welche aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt werden. Das ist der erste Grund, warum man unserer Meinung nach nochmals über die Bücher gehen sollte.

Es geht in einer gesellschaftspolitisch so bedeutenden Frage, wie sie die Drogenpolitik des Bundes darstellt, nicht an, ohne abwägende Beurteilung der vorgezogenen Massnahmen, hier abschliessende Entscheide zu fällen.

Ein zweiter Grund für Rückweisung oder allenfalls Nichteintreten sind die Resultate der bundesrätlichen Drogenpolitik, dieser Viersäulenpolitik. Wenn wir im Detail darauf eingehen, hat der Bundesrat 1991 einmal gesagt, seine Politik orientiere sich an der Verhinderung des Einstieges in den Konsum - ein Ziel dieser 1991 formulierten Strategie. Auf allen Ebenen oder bei allen Substanzen verzeichnen wir in der Zwischenzeit eine mehr oder weniger grosse Zunahme des Konsums, und hier sei die Frage erlaubt: Hat denn die Strategie des Bundesrates nicht funktioniert? War sie schlicht und einfach falsch? Warum hat eine Entwicklung stattgefunden, welche eigentlich nicht dem Ziel des Bundesrates entsprochen hat? Wo liegt denn das Problem dieser Entwicklung? Die einfache Antwort des Bundesrates auf solche Fragen können Sie auf Seite 3718 der Botschaft nachlesen. Dort heisst es - lapidar, möchte ich fast sagen -: "Anpassung des Gesetzes an die Realität". Mehr kommt ihm dazu nicht in den Sinn.

Offensichtlich war die Politik des Bundes darauf ausgerichtet, Sachzwänge zu schaffen, statt das Problem einer Lösung zuzuführen. Jedenfalls sind die wesentlichen Ziele des Bundesrates nicht erreicht worden, um nicht gerade zu sagen: weit verfehlt worden. Das gilt auch für die Repression und Kontrolle. Ziel war es - das können Sie auch in diesen Papieren nachlesen -, die Ausdehnung nicht zuzulassen. Heute wird unser Land als Drehscheibe des Drogenhandels in Europa bezeichnet. Herr Bundespräsident, man muss sich doch die Frage gefallen lassen: Hat das etwas mit der Politik des Bundes zu tun? Diese Frage muss beantwortet werden, weil es mit Sicherheit zu tun hat; es hat mit Entwicklungen in unserem Land zu tun, die zu Bedenken Anlass geben. Aber der Bundesrat macht leider auch dazu in seiner Botschaft keine Aussage.

Ich denke, das sind die wesentlichen Punkte, die dazu führen sollten, dass der Bundesrat nochmals über die Bücher gehen muss. Ich habe Ihnen gesagt, dass in erster Linie Nichteintreten Priorität hat. Das ist genauso mit einem Auftrag verbunden, nicht etwa mit Nichtstun. In zweiter Linie bitte ich Sie, dem Rückweisungsantrag Wasserfallen zwecks Neubeurteilung der schweizerischen Drogenpolitik zuzustimmen.