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Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-11

Wortprotokoll

Ich werde hier für den Antrag der Minderheit plädieren und dafür, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen; dies nicht nur, weil es manchmal sinnvoll ist, Differenzen auszuräumen - irgendwie müssen Sie diese Differenz ja bereinigen -, sondern weil es für den Beschluss im Nationalrat auch sehr gute Gründe gab, die dafür sprechen, dass man jetzt diesen Kompromiss findet.

Die Vorlage wurde im Sinne des Ständerates verschärft: Die Frist wurde von 15 auf 17 Jahre verlängert. Der Nationalrat will nun gewährleisten, dass das neue Recht nicht auf Personen angewendet wird, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen weniger als 17 Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe verbüsst haben. Diese Verlängerung um zwei Jahre, das heisst die Verschärfung, kann nämlich durchaus als ungerecht oder, wie man in der Juristensprache sagt, unbillig daherkommen, wenn sich diese Person im Strafvollzug eben mit Blick auf die mögliche bedingte Entlassung nach 15 Jahren vorbildlich verhalten hat und wenn von ihr zu diesem Zeitpunkt auch keine Rückfallgefahr ausgeht. Davon müssen Sie ausgehen. Eine Minderheit Ihrer Kommission unterstützt diesen Beschluss des Nationalrates.

Es wurde argumentiert, Täter mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe seien sehr gefährlich und müssten deshalb möglichst lange im Strafvollzug sitzen. Dies vermischt jedoch zwei verschiedene Dinge: Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird verhängt, wenn ein Täter besonders schwere Schuld auf sich geladen hat. Wenn er auch besonders gefährlich ist, wird zusätzlich eine stationäre Massnahme, eben eine Verwahrung, angeordnet. Gefährlichkeit und Schuld muss man also unterscheiden. Die Gefährlichkeit ist kein belastbares Argument für einen länger dauernden Strafvollzug. [PAGE 1313]

Ich habe mich schon bei früherer Gelegenheit eingehend zur Übergangsbestimmung geäussert. An dieser Stelle darum nur so viel: Es wird argumentiert, es seien nur wenige Personen, die bereits im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe seien, von der sofortigen Verlängerung betroffen. Das ist richtig, aber ich halte das für ein fragwürdiges Argument. Unsere Bundesverfassung führt an prominenter Stelle den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf Leben und persönliche Freiheit an. Das bedeutet auch, dass es keine Rolle spielt, ob etwas, das wir als ungerecht oder unbillig erachten, viele oder wenige Personen betrifft. Die vom Nationalrat vorgeschlagene Übergangsregelung würdigt genau diese Verfassungsrechte und schafft dabei kein Sicherheitsrisiko.

Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.