Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-11
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat steht hinter dem Anliegen der Motion, wird aber trotzdem - wie auch die Kommission - beantragen, sie abzulehnen, und zwar, weil sie im Wesentlichen erfüllt ist. Das ist der Hauptgrund.
Der Bundesrat nimmt die Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S sehr ernst. Er ist der Überzeugung, dass sie gestärkt werden muss. Hierfür braucht es insbesondere die Zusammenarbeit der staatlichen Stellen mit der Zivilgesellschaft, mit der Wirtschaft und natürlich auch den Betroffenen. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft haben ein Eigeninteresse, die Personen mit Schutzstatus zu integrieren, weil damit Folgekosten vermieden werden und ein Beitrag zur Linderung der Arbeits- und Fachkräftemangelsituation geleistet werden kann.
Der Bund unterstützt die Integration mit Beiträgen an die Kantone im Rahmen des Programms[NB]S. Die Kantone setzen das Gesamtdispositiv der Integrationsagenda Schweiz auch für Personen mit Schutzstatus S um. Hierzu gehören Massnahmen wie eine durchgehende Fallführung, Sprachkurse oder Jobcoaching. Damit soll die Erwerbsintegration von Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz sind, bis Ende 2025 auf 50 Prozent erhöht werden.
Mit verschiedenen rechtlichen Anpassungen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Status S erleichtert. Seit Oktober 2023 dieses Jahres ist keine Bewilligung mehr notwendig, sondern es reicht eine einfache Meldung der Erwerbstätigkeit. Damit werden administrative Hürden für Arbeitgebende abgebaut. Es ist geplant, eine Pflicht zur Meldung von stellenlosen Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung einzuführen. Das ist auf dem Weg. Zudem können Schutzbedürftige, die Sozialhilfe beziehen, neu zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden. Kommen die betroffenen Personen dieser Pflicht nicht nach, so können ihnen die Sozialleistungen gekürzt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Aufgrund der zahlreichen Vorhaben und angelaufenen Massnahmen erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als bereits erfüllt.