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Stämpfli Fabienne · Nationalrat · 2025-12-11

Stämpfli Fabienne · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-12-11

Wortprotokoll

Für viele gehört es zur Tradition, den 1.[NB]August mit Feuerwerk zu feiern oder das grosse offizielle Feuerwerk der Gemeinde über dem See zu sehen. Aber auch die Freude von Kindern und von vielen Vätern, selbst eine Rakete steigen zu lassen, gehört dazu. Ich selbst war als Kind eher zurückhaltend. Wunderkerzen oder ein Zuckerstock reichten mir. Das laute Krachen von Raketen oder Böllern mochte ich überhaupt nicht. Meine Katze verbrachte den 1.[NB]August und Silvester jeweils zitternd unter dem Bett, und ich fragte mich oft, wie es wohl den Wild- und den Nutztieren draussen gehen mag.

Die Feuerwerks-Initiative will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbieten. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung wären Ausnahmen möglich. Öffentliche Feuerwerke könnten also weiterhin stattfinden. Die Initiative geniesst in der Bevölkerung eine hohe Zustimmung. Gemäss einer repräsentativen Umfrage unterstützen sie 68 Prozent der Befragten.

Der indirekte Gegenentwurf der WBK-N nimmt das berechtigte Anliegen der Initiative auf, Menschen, Tiere und Umwelt besser vor Lärm und anderen Beeinträchtigungen durch Feuerwerk zu schützen. Der Gegenentwurf stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar zwischen diesem Schutzbedürfnis und der Tradition, Feste wie den 1.[NB]August oder Silvester mit Feuerwerk zu begehen. Der indirekte Gegenentwurf in der Mehrheitsvariante setzt mit dem Böllerverbot, der Einfuhrbeschränkung für Privatpersonen und der Ausweispflicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern von mittlerer und grosser Gefahr nationale Vorgaben und stärkt gleichzeitig die Möglichkeiten der Kantone und Gemeinden, darüber hinaus strengere Regeln für den Abbrand von Feuerwerk zu erlassen.

Die Variante der Minderheit Baumann hingegen geht deutlich weiter und kommt der Feuerwerks-Initiative sehr nahe. Sie verlangt eine Ausweispflicht auch für Feuerwerkskörper von geringer Gefahr sowie eine Abbrandbewilligung für Feuerwerkskörper von mittlerer und grosser Gefahr, die nur noch für professionelle Feuerwerke an regionalen Anlässen erteilt würde. Privatpersonen dürften laut der Variante der Minderheit Baumann praktisch nur noch Wunderkerzen, Vulkane und kleine Raketen abbrennen, Letztere jedoch nur nach Besuch eines Kurses und Erlangung eines Ausweises. Die Minderheit II (Sauter) und die Minderheit Hug hingegen wollen, abgesehen vom Böllerverbot, auf weitere nationale Vorgaben verzichten.

Die Minderheiten gehen der Grünliberalen Fraktion entweder zu weit, wie die Minderheit Baumann, oder zu wenig weit, wie die Minderheit II (Sauter) und die Minderheit Hug. Wir lehnen daher sämtliche Minderheitsanträge ab.

Zusammenfassend empfiehlt die Grünliberale Fraktion also, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten und der Mehrheitsvariante zuzustimmen. Unter dem Vorbehalt, dass der indirekte Gegenentwurf in beiden Räten angenommen wird, geben wir diesem als ausgewogenem Kompromiss den Vorzug und empfehlen die Feuerwerks-Initiative entsprechend zur Ablehnung.