Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-11
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-11
Wortprotokoll
Es ist so: Es sind schlimme Fälle; es sind tragische Geschichten, die sich abspielen, und es sind nicht wenige. Diese Einschätzung teilen wir alle, auch die Mehrheit der Kommission.
Sie hat ja - das wurde von Frau Chassot sehr richtig gesagt - einen entsprechenden Bericht in Auftrag gegeben und diesen dann vor allem auch im Hinblick auf die Entscheidungsfindung berücksichtigt. Dieser Bericht ist wichtig und interessant. Wir haben nämlich bei den Gerichten und bei den Kesb in allen Kantonen nachgefragt, ob sie eine neue Strafbestimmung für Besuchsrechtsverletzungen befürworten würden. Die Antworten fielen durchaus unterschiedlich aus, aber die Mehrheit sprach sich dagegen aus. Denn in solchen Situationen den Nachweis des Straftatbestandes zu erbringen, sei, so der Tenor, enorm schwierig. Die Verteidigung könne sagen, das Kind wolle nicht, das Kind verweigere den Besuch. Wie wollen Sie hier den Beweis erbringen, dass das anders ist? Das halten die zuständigen Behörden für enorm schwierig. Sie kommen dann nicht darum herum, das Kind zu befragen und es so in ein strafrechtliches Verfahren einzubeziehen. Das ist eine grosse Herausforderung, insbesondere für das betroffene Kind. Das ist der Hauptgrund, warum die Mehrheit dazu Nein sagt.
Es gibt aber auch Kantone, die gesagt haben, man müsse den Vorschlag prüfen, in wenigen Einzelfällen könne das tatsächlich nützlich sein. Der Bundesrat ist aber nach diesem Bericht wie Ihre Kommission doch zum Schluss gekommen, dass das Strafverfahren letztlich für die Gewährleistung dieser Besuchsrechte nicht geeignet ist. Um den notwendigen Rechtsfrieden herzustellen, bedarf es in solchen Fällen auch der Bereitschaft der beiden Elternteile, miteinander zu reden und Lösungen zu finden. Wir können dieses Problem am Schluss strafrechtlich nicht lösen.
In solchen Fällen sollte vielmehr versucht werden, den Konflikt zwischen den Eltern zu entschärfen, auf die Wiederherstellung der Kommunikation zwischen den Eltern hinzuarbeiten und so zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Und Sie haben recht, Herr Schwander, manchmal gelingt das nicht, aber es ist mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder wahrscheinlich der richtige Weg; wir sollten weiter versuchen, diesen Weg zu gehen.
Der Bundesrat kommt im Bericht vom 6.[NB]Juni 2025 zum Schluss, dass es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt, diesem jedoch über Anpassungen im Familienverfahrensrecht Rechnung getragen werden sollte. Hier wollen wir Möglichkeiten schaffen, um die Mediation besser abzustützen und solche Fälle vielleicht auch in einem früheren Stadium zu vermeiden. Aus Sicht des Bundesrates besteht im Strafrecht aber kein Handlungsbedarf. Anders gesagt, im Strafrecht gibt es keine Handlungsmöglichkeit, die geeignet wäre, um diese Art von Problemen zu lösen.
In diesem Sinne beantrage ich mit dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission, diese Motion abzulehnen.