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Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-12-11

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-11

Wortprotokoll

Nur noch ganz kurz als Replik: Frau Kollegin Z'graggen hat jetzt bildlich ausgeführt, dass wir - wie hat sie das gesagt? - den Leuten eine Perspektive nehmen, dass sie eine Aussicht haben und wir ihnen nun diese Aussicht nehmen. Herr Sommaruga hat gefragt: Wen strafen wir? Das seien diejenigen, die sich im Vollzug gut aufführen.

Ich möchte einfach darauf hinweisen: Es handelt sich um die schwerste Kategorie von Schwerstverbrechern. Da müssen Sie in der Schweiz schon gewaltig viel tun, damit sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Und wenn Sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden, dann haben Sie ein Recht, ich sage es mit aller Klarheit und Brutalität: Das Recht ist, dass Sie nach Ihrem Tod entlassen werden. Das ist der einzige Anspruch, den Sie dann haben, Punkt.

Jetzt ist die Gesellschaft so gnädig und sagt: Nach einer gewissen Zeit sind wir bereit, anzuschauen, ob eine Entlassung infrage kommt - nicht mehr, nicht weniger. Und ehrlich gesagt, werden tendenziell zu viele entlassen. Es ist kein wohlerworbenes Recht, wie es Herr Schwander richtig gesagt hat, dass man nach 15 Jahren und neu nach 17 Jahren entlassen wird. Nein, dann schauen wir das Dossier zum ersten Mal überhaupt an. Und weil es hier um ein Abwägen zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Interesse eines lebenslänglich Verurteilten geht, sollte man das mit äusserster Vorsicht machen. Ob wir das nach 15 Jahren oder nach 17 Jahren machen: Wir nehmen niemandem irgendeine Perspektive. Seine Perspektive ist, nach dem Tod entlassen zu werden. Das ist seine Perspektive. Alles andere ist ein Risiko, das die Gesellschaft eingeht. Wir definieren hier den Rahmen, wann wir darüber nachdenken, ein Risiko einzugehen. Herr Caroni hat zu Recht die Zahlen erwähnt. Es handelt sich um eine Handvoll Personen, die es betrifft. Auf der anderen Seite steht die Frage: Wollen wir diese Frist von 15 Jahren aufrechterhalten während der nächsten fast 17 Jahre, oder wollen wir jetzt für alle, die in diesem Regime sind, eine klare Grenze ziehen?