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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-11

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk" wurde am 3.[NB]November 2023 eingereicht. Sie will den Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern verbieten. Für den Bundesrat geht die Volksinitiative zu weit. Er beantragte den eidgenössischen Räten in seiner Botschaft vom 16.[NB]Oktober 2024, die Ablehnung ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenentwurf zu empfehlen. Wir diskutieren heute auch den indirekten Gegenvorschlag Ihrer Kommission. Nach nochmaligem Reflektieren unterstützt der Bundesrat heute einen indirekten Gegenvorschlag. Wir stellten auch fest, dass eine Annahme der Initiative ohne irgendein Gegenprojekt wahrscheinlich wäre, als wir die Diskussionen rund um den[NB]1.[NB]August im letzten Juli und August eng mitverfolgten. Ich danke Ihrer Kommission entsprechend dafür, dass sie diesen indirekten Gegenvorschlag mit ihrer parlamentarischen Initiative lanciert hat.

Ich gehe gerne näher auf den Inhalt der Volksinitiative und die Überlegungen des Bundesrates ein. Die Initiative will Menschen und Tiere vor Lärm schützen, indem sie den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbietet. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm machen, etwa Bengalhölzer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden. Die Kantone könnten für überregionale Veranstaltungen wie Seenachtsfeste oder überregionale 1.-August-Feiern Bewilligungen erteilen. Die Initiative will damit den Lärmschutz erhöhen, die Luft- und Bodenbelastung und auch die Zahl der Unfälle und Brände an den Tagen mit Feuerwerk reduzieren.

Die Auswirkungen von Feuerwerk auf die Umwelt sind jedoch zeitlich und örtlich sehr begrenzt. Die Kantone und die Gemeinden haben heute die Möglichkeit, das wurde hier mehrfach gesagt, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerken einzuschränken oder eine Bewilligungspflicht einzuführen. Davon machen bereits viele Städte oder[NB]Gemeinden[NB]Gebrauch.[NB]Dies wird nicht überall gleich gehandhabt, gehört aber zum föderalistischen System unseres Landes.

Viele Menschen haben Freude am Feuerwerk. Ein Feuerwerk am 1.[NB]August oder an Silvester hat Tradition und ist auch ein Stück Kultur. Auch gemäss Bundesgericht gibt es ein schützenswertes öffentliches Interesse an der Erhaltung der Tradition von Feuerwerken zum 1.[NB]August und zum Jahreswechsel. Die Initiative würde zudem in die Wirtschaftsfreiheit der Firmen eingreifen, die Feuerwerkskörper produzieren, importieren, mit ihnen handeln oder sie gewerbsmässig verwenden. Schliesslich würden mit einem Verbot die illegalen Importe wohl zunehmen, und die Ahndung von Verstössen wäre sehr aufwendig. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Initiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk" zur Ablehnung zu empfehlen.

Ihre Kommission hat nun, wie gesagt, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative lanciert. Der Bundesrat hat dazu am 26.[NB]November Stellung genommen, und am 8.[NB]Dezember hat Ihre Kommission die Stellungnahme des Bundesrates beraten. Der Bundesrat unterstützt die Leitlinien der ständerätlichen Kommission vom letzten Frühjahr. Die Verwendung von Feuerwerk soll nicht verboten oder einer Bewilligung unterstellt werden. Verboten werden sollen hingegen Knallkörper ohne Lichteffekte.

Ich äussere mich kurz zu den einzelnen Anträgen des Bundesrates. Der Bundesrat begrüsst die Ausweitung des Verbots von Knallkörpern ohne Lichteffekte. Er ist auch der Meinung, dass Knallen allein relativ wenigen Freude bereitet und mehr Schaden anrichtet als Freude stiftet. Knallkörper ohne Lichteffekte sind heute nicht mehr zeitgemäss und werden auch von immer mehr Personen als störend empfunden. In diesem Punkt unterstützt der Bundesrat den Gegenvorschlag Ihrer Kommission. Damit das Verbot durchgesetzt werden kann, müssen auch Verwenderinnen und Verwender in die Pflicht genommen werden. Entsprechend unterstützt der Bundesrat auch, dass das Sprengstoffgesetz für die Anwenderinnen und Anwender gilt. Dafür sollte, wie von Ihrer Kommission vorgesehen, Artikel 1 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes aufgehoben werden. Mit diesen Anträgen des Bundesrates ist Ihre Kommission einverstanden. Bis hierher haben wir keine Differenz.

Die Einfuhrbestimmungen für Feuerwerk sind aktuell in der Sprengstoffverordnung geregelt. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, diese Regelungen auf Gesetzesstufe zu heben. Er beantragt deshalb die Streichung des neu vorgesehenen Artikels 9 Absatz 2bis des Sprengstoffgesetzes.

Der Gegenvorschlag sieht zudem eine Ausweitung der Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht vor. Der Bundesrat lehnt hier sowohl den Antrag der Mehrheit als auch den Antrag der Minderheit I (Baumann) ab. Er will nicht, dass man für die Verwendung von Feuerwerk der Kategorie F3, das eine mittlere Gefahr darstellt, oder gar Feuerwerk der Kategorie F2 - wie es der Antrag der Minderheit I vorsieht -, das sogar nur eine geringe Gefahr darstellt, einen Kurs besuchen muss.

Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 - und es scheint mir wichtig, dass man weiss, wovon wir hier sprechen - gehören grössere Vulkane oder Zuckerstöcke, wie wir in Bern sagen. Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, müsste man, um weiterhin Vulkane in etwa dieser Grösse (Bundesrat Rösti hält die Hände etwa 30 Zentimeter über das Pult) abfeuern zu können, entweder einen eintägigen Kurs besuchen, der heute etwa 500 Franken kostet, oder der Bundesrat[NB]müsste eine Bewilligung erteilen. Jetzt sagen Sie mir: Wer will einen Kindergeburtstag feiern und einen Zuckerstock, einen solchen Vulkan, kaufen und dann entweder einen Kurs besuchen oder beim Bundesrat eine Ausnahmebewilligung lösen? Nein, das geht zu weit, so schaffen Sie eine Bürokratie, die diesem Parlament nicht würdig ist.

Verbieten wir doch einfach das "Chlepfe", da sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Dann kann die Initiative zurückgezogen werden, und wir haben etwas Gutes getan. Aber wir können doch nicht für Zuckerstöcke Ausnahmebewilligungen oder einen eintägigen Kurs à 500 Franken erforderlich machen - gut, vielleicht wird der Kurs dann etwas billiger, wenn ihn sehr viele machen. [PAGE 2257]

Aber jetzt ernsthaft: Wir haben auch ein Gewerbe, das vom Feuerwerk lebt. Das Schweizer Gewerbe lebt nicht in erster Linie von den Böllern, die einen Riesenlärm machen. Es lebt von den Vulkanen und von den Bengalhölzern; diese sind nicht betroffen. Diese Vulkane wollen wir doch weiterhin, und auch die schönen, kleineren Raketen, die zu dieser[NB]Kategorie[NB]gehören, die nicht viel Lärm, aber wunderschöne Bilder am Himmel machen. Lassen Sie uns diese doch weiterhin.

Nochmals zum Antrag der Mehrheit der Kommission: Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 gehören Vulkane sowie grössere und höher reichende Raketen - einzelne Raketen, nicht die Feuerwerksbatterien, die zur Kategorie mit dem grösseren Lärmpegel gehören. Feuerwerk der Kategorie F3 darf heute nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Damit wird der Sicherheit auch heute einigermassen Rechnung getragen.

Wenn Sie den Antrag der Minderheit I annehmen würden, würde das Gesetz noch schärfer. Dann müsste auch für die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, das sind die kleinen Vulkane und kleinen Fontänen, ein Kurs besucht werden. Hier liegt die Altersbeschränkung bei 16 Jahren.

Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, den Gegenvorschlag anzunehmen - ich danke der Kommission wirklich für ihre gute Arbeit -, aber auch dem Antrag der Minderheit II (Sauter) zuzustimmen, der diesen Gegenvorschlag in einen vernünftigen Rahmen giessen wird. Sie würden damit auch zusätzlichen administrativen Aufwand verhindern. Dann wären wir uns, glaube ich, alle einig, denn ich glaube, bei der Lärmverursachung haben wir keine Differenzen. Das ist die Haltung des Bundesrates.

Noch eine Bemerkung zu Artikel 44: Die Kantone können bereits heute den Verkauf und den Abbrand zeitlich und örtlich beschränken und an weitere Bedingungen knüpfen. Der Bundesrat unterstützt die Ergänzung von Artikel 44 des Sprengstoffgesetzes trotzdem. Mit dieser Ergänzung schaffen Sie Klarheit.

Bei diesem Artikel möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins und für diejenigen, die den Artikel genau gelesen haben, auf einen kleinen Fehler in der Stellungnahme des Bundesrates hinweisen. Im Zusammenhang mit der Minderheit Baumann wurde fälschlicherweise auch auf Absatz 2 verwiesen. Der Verweis bezieht sich hier aber nur auf Absatz[NB]3.

Mein Fazit: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Volksinitiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk". Er beantragt aber gleichzeitig, den Gegenentwurf anzunehmen und dabei die Minderheit II (Sauter) zu unterstützen.