Michel Matthias · Ständerat · 2025-12-11
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-11
Wortprotokoll
Ich stimme der Motion in der abgeänderten Fassung auch zu. Ich möchte nur noch eine Brücke zum Leistungsschutzrecht schlagen; die Rapporteurin hat es kurz erwähnt. Ausschnitte, "snippets", aus journalistischen Inhalten sind urheberrechtlich eben nicht geschützt, aber Suchmaschinen und News-Aggregatoren erzielen damit viel Traffic und generieren hohe Werbeeinnahmen. Beim Leistungsschutzrecht geht es darum, den Medienverlagen und Medienschaffenden zu ermöglichen, eine faire Vergütung für ihre Inhalte zu erhalten; das ist der Inhalt dieses Rechts, in Europa wurde das mittlerweile umgesetzt.
Bekanntlich hat der Bundesrat uns die Vorlage 25.064 für ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen nach erfolgreicher Vernehmlassung übermittelt. Ende Oktober dieses Jahres ist die KVF-N auf die Vorlage eingetreten, hat sie aber an den Bundesrat zurückgewiesen, und zwar mit dem Auftrag, nicht nur die Verwendung journalistischer Leistungen durch die grossen Online-Dienste, sondern auch durch die Anbieter von künstlicher Intelligenz zu regeln, also umfassender auszugestalten. Entsprechend, jetzt kommt es, sollen die Anliegen der Vorlage für ein Leistungsschutzrecht in die Umsetzung der Motion Gössi, die wir jetzt behandeln, integriert werden. Die beiden Vorlagen sollen also miteinander verknüpft werden, so der Auftrag der KVF-N.
Diese Verbindung kann durchaus Sinn machen. Meine Sorge ist aber nun, deshalb melde ich mich, dass das Leistungsschutzrecht, zu dem wir schon eine Vernehmlassung hatten, zu dem schon ein ausgearbeiteter Entwurf vorliegt und eine Kommissionsberatung begonnen hat, dass diese Vorlage jetzt ausgebremst oder verzögert würde. Ich möchte den Bundesrat einfach bitten, wenn er im Sinne der KVF-N nun die Umsetzung der Motion Gössi mit dem Leistungsschutzrecht verknüpft, dass diese Verknüpfung dann doch zügig vorangeht und nicht auf die lange Bank geschoben wird. Wir haben beim Leistungsschutzrecht nämlich nicht nur einen inhaltlichen, sondern auch einen zeitlichen Handlungsbedarf.