Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-15
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-15
Wortprotokoll
1.[NB]Die Evakuierung wurde auf besonders vulnerable, aber transportfähige Kinder beschränkt. Es ging um Kinder, die auf eine medizinische Behandlung angewiesen und deren Überlebenschancen intakt waren. Die Auswahl der Kinder erfolgte nach medizinischen Kriterien. Die Schweizer Behörden arbeiteten eng mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen, welche entsprechende Vorschläge machte. Die Schweiz nahm eine Abstimmung hinsichtlich der Behandlungskapazitäten und medizinischen Spezialisierungen der behandelnden Spitäler in den Kantonen vor. Die überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten weist traumatologische Verletzungen als Folge des bewaffneten Konflikts auf. Bei einer Minderheit handelt es sich um schwere Herz- und Krebserkrankungen, die im Gazastreifen aufgrund der stark beschädigten Gesundheitsversorgung nicht ausreichend behandelt werden können.
2.[NB]Sämtliche Kinder wurden in der Schweiz in den beteiligten Kantons- und Universitätsspitälern medizinisch behandelt. Der Bund verfügt über keine Informationen, wonach bei den Patientinnen und Patienten kein medizinischer Handlungsbedarf festgestellt worden sei. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und gestützt auf Artikel 36 Absatz 3 des Datenschutzgesetzes (DSG) und Artikel 7 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) können keine weitergehenden Informationen zu Einzelfällen gemacht werden.