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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-12-15

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-15

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat dieses Gesetz am Dienstag beraten und drei Differenzen geschaffen und die Vorlage schlussendlich in der Gesamtabstimmung mit 115 zu 82 Stimmen gutgeheissen.

Ich spreche zuerst zur ersten Differenz. Sie betrifft zwei Änderungen in zwei verschiedenen Artikeln. Der erste ist auf Ihrer Fahne auf Seite 2: Artikel 16c Absatz 3, der in Zusammenhang steht mit Ziffer 1, Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe cbis OR auf Seite 8 der Fahne. Worum geht es also? Verschiedene Anpassungen im EOG betreffen ja den Betreuungsurlaub für Eltern mit schwer kranken Kindern und auch die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter oder des Neugeborenen. Es ist also eigentlich immer die gleiche Stossrichtung, die hier mit den Anpassungen im Gesetz verfolgt wird: Wir möchten die betroffenen Eltern und mit der Mutterschaftsentschädigung insbesondere Mütter im Arbeitsmarkt halten, den Betroffenen finanzielle Sicherheit für eine Übergangszeit geben, aber auch Sicherheit für die Arbeitgebenden schaffen. Bei Letzterem hat der Nationalrat beschlossen, die 56-Tage-Begrenzung für die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter und des Neugeborenen aufzuheben. Das steht auch im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz.

Gleichzeitig soll der Kündigungsschutz für die Mutter gemäss OR um maximal 12 Wochen verlängert werden können, um beim Arbeitgeber eine gewisse Planungssicherheit zu schaffen. Beim Kündigungsschutz bleibt also eine Begrenzung, aber bei der Mutterschaftsentschädigung soll diese 56-Tage-Begrenzung aufgehoben werden. Gemäss dem Beschluss des Nationalrates hätten wir 14 plus 12 Wochen, dann würde der Kündigungsschutz ablaufen. Der Arbeitgeber wäre dann nicht mehr involviert, aber die Mutter hätte weiterhin eine EO-Entschädigung. Das ist die zweite Differenz.

Die Aufhebung der Begrenzung tönt sehr weitreichend, betrifft aber in der Realität sehr wenig Fälle. Ich gebe Ihnen dazu ein paar Zahlen, die wir in der Kommission besprochen haben. Es geht um 1 Prozent aller Lebendgeburten; das sind etwa 800 Geburten pro Jahr. Diese finden 63 bis 126 Tage, also zwei bis vier Monate, zu früh statt. Das sind sehr frühe und extrem frühe Frühgeburten. Dank des grossen Fortschritts der Medizin können diese Kinder überleben und auch normal leben; aber es erfordert einen längeren Spitalaufenthalt, wenn diese Neugeborenen so früh auf die Welt kommen. Zum Teil ist die Lunge noch gar nicht ausgereift usw. Es kann mit der Begrenzung auf 56 Tage vorkommen, dass die Mutter wieder arbeiten muss, wenn das Kind nach korrigiertem Alter erst vier Wochen alt ist. In diesem Alter ist es erstens aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos medizinisch nicht empfohlen, schon die Kita in Anspruch zu nehmen. Zweitens nehmen die allermeisten Kitas solche Fälle auch gar nicht auf. Was passiert jetzt in diesem Fall? Die Mutter sollte arbeiten, aber das Kind wird nicht aufgenommen.

Es gibt zwei Szenarien. Das erste Szenario: Das Kind darf nicht fremdbetreut werden, weil es, wie gesagt, korrigiert vier Wochen alt ist und das Infektionsrisiko sehr hoch. Die Eltern unterliegen aber der gesetzlichen Fürsorgepflicht; daraus kann für den Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR entstehen. Das zweite Szenario: Der reguläre Mutterschaftsurlaub geht zu Ende. Die Mutter erkrankt, zum Beispiel erschöpfungsbedingt. Auch das kann für den Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht über die Krankentaggeldversicherung bedeuten. Das ist auch ein prämienrelevanter Faktor für KMU.

Mit der Aufhebung der Plafonierung können wir Familien in sehr schwierigen Situationen insgesamt also eine erhebliche Entlastung bieten, Rechtsunsicherheit für Arbeitgebende wegnehmen und zusätzlich ungedeckte Kosten vermeiden.

Ich gebe Ihnen noch den Rahmen der Mehrkosten bekannt. Insgesamt gehen wir hier von Mehrkosten von 1 Million Franken für alle Schwangerschaften mit einer Komplikation nach der Niederkunft aus, bei einer Gesamt-EO-Entschädigung [PAGE 1332] bzw. einem Gesamt-EO-Fonds in Höhe von 1,5 Milliarden Franken.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen.