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Friedli Esther · Ständerat · 2025-12-15

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-15

Wortprotokoll

Wir debattieren heute darüber, ob die Anzahl Menschen, die in unserem Land leben, weiterhin ungebremst ansteigen soll oder ob wir bei der Bevölkerungsentwicklung auf die in der Schweiz vorhandenen Ressourcen Rücksicht nehmen wollen. Dieses Thema bewegt unser Land immer wieder, vor allem in jüngerer Vergangenheit, denn in den letzten zwanzig Jahren ist die ständige Wohnbevölkerung von rund 7,5 Millionen Menschen im Jahr 2004 auf über 9 Millionen Menschen per Ende 2024 angewachsen. Das sind innerhalb von zwanzig Jahren zusätzlich mehr als 1,5 Millionen Personen, die in unserem Land leben. Dieses starke Wachstum von fast 25 Prozent innerhalb dieser Zeitspanne ist nicht durch Geburten, sondern zu 80 Prozent durch die Zuwanderung geschehen.

Ja, wir brauchen auch in der Schweiz eine Entwicklung der Bevölkerung, aber jetzt stellt sich die Frage, wie diese geschehen soll und was die Nebenwirkungen dieser zu starken Bevölkerungsentwicklung sind. Seit dem Jahr 2000 ist die Bevölkerung in der Schweiz 18-mal stärker gewachsen als in Deutschland, mehr als 6,5-mal stärker als in Italien und um immer noch mehr als das Doppelte als in Frankreich. Ich meine, dieses Wachstum ist ungesund, es ist weder nachhaltig noch sinnvoll. Und ich bin nicht die Einzige mit dieser Meinung, auch einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben das bereits gesagt. Denn diese übermässige Zuwanderung merken wir alle jeden Tag, sei es im Zug, im Bus, auf der Strasse, beim Suchen einer neuen Wohnung, in den Schulzimmern, auf dem Arbeitsmarkt, bei der steigenden Kriminalität. Dieses Bevölkerungswachstum geht nicht spurlos an der Schweiz vorüber, und es geht erst recht nicht spurlos an den Bürgerinnen und Bürgern vorüber. Im letzten Jahr, also im Jahr 2024, wanderten über 212[NB]000 Menschen neu in unser Land ein. Etwa 129[NB]000 Menschen verliessen unser Land wieder, aber es bleibt eine Nettozuwanderung von über 83[NB]000 Menschen. Das ist jedes Jahr eine Bevölkerungszunahme in der Grössenordnung der Stadt St.[NB]Gallen oder der Stadt Luzern. All diese Menschen brauchen unsere Infrastruktur, Energie, Arbeit. Sie brauchen über 40[NB]000 zusätzliche Wohnungen, 1600 neue Pflegepersonen, etwa 47[NB]000 neue Autos, 566 Millionen Kilowatt Strom und 35 Quadratkilometer Siedlungsfläche.

Das starke Bevölkerungswachstum nimmt seit Anfang dieses Jahrhunderts stark Fahrt auf. Der Haupttreiber ist die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Bei der Volksabstimmung zur Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 kommunizierte der Bundesrat, dass pro Jahr höchstens zwischen 8000 und 10[NB]000 Menschen zusätzlich in unser Land einwandern würden. 8000 bis 10[NB]000 Menschen: Da verschätzte sich der Bundesrat doch gewaltig, denn es kamen bereits kurze Zeit später jedes Jahr viele zehntausend Zuzüger mehr. Es ist nicht verwunderlich, dass vor diesem Hintergrund bereits im Jahr 2014 Volk und Stände der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt haben. Diese wollte, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder selbst steuert. Die Mehrheit des Parlamentes widersetzte sich diesem Auftrag, was sich jetzt rächen dürfte. Einzig eine zahnlose bürokratische Massnahme, der sogenannte Inländervorrang light, wurde geschaffen. Bis heute steuert die Schweiz die Zuwanderung trotz Verfassungsauftrag[NB]nicht[NB]selbst.[NB]Artikel[NB]121a[NB]ist[NB]weiterhin ein toter Verfassungsartikel. Und seit der Volksabstimmung im Jahr 2014 sind wiederum weit über 800[NB]000 Menschen zusätzlich eingewandert.

Kein Wunder, sind wir wegen der masslosen Zuwanderung mit vielen Problemen konfrontiert, die wir mit mehr Bürokratie, mehr finanziellen Mitteln, neuen Gesetzen zu übertünchen versuchen. Wir müssen das Problem endlich an der Wurzel packen, und das bedeutet, dass wir im Bereich der Zuwanderung in unser Land neue Instrumente brauchen und bestehende internationale Abkommen in diesem Bereich neu [PAGE 1346] verhandeln müssen. Denn die Umsetzung von Artikel 121a wollen Sie ja nicht vollziehen.

Das bedeutet, dass wir nun endlich auch den Elefanten im Raum benennen müssen, das ist das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union. Dieses besagt, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger die Möglichkeit haben, in die Schweiz zu kommen und hier Arbeit zu suchen oder auch zu studieren. Aufgrund der grossen wirtschaftlichen Disparitäten gegenüber den EU-Ländern ist die Schweiz dafür äusserst attraktiv.

In Zusammenhang mit der Wichtigkeit des Personenfreizügigkeitsabkommens wird immer wieder der sogenannte Fachkräftemangel in der Schweiz genannt: Wir bräuchten diese Fach- und Arbeitskräfte dringend. In gewissen Branchen mag das stimmen. Doch der Fachkräftemangel hat mit der Einführung der Personenfreizügigkeit eigentlich erst recht Fahrt aufgenommen. Seit der Einführung gibt es fast fünfmal mehr offene Stellen. Warum? Es gibt hier einen Perpetuum-mobile-Effekt, das wurde von Kollege Fässler und von Kollegin Z'graggen auch schon erwähnt. Wandern mehr Menschen in unser Land ein, braucht es auch mehr Lehrpersonen, Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte, Verwaltungsangestellte usw., frei nach dem Motto: "Zugewanderte kümmern sich um Zugewanderte." Das zeigt auch ein Blick auf die Statistik zu den Stellen, die neu geschaffen wurden. 26 Prozent entfallen auf den Sektor Gesundheit und Bildung.

Von der Personenfreizügigkeit profitieren längst nicht alle. Interessant ist ein Blick auf die aktuellen Arbeitslosenzahlen per Ende November dieses Jahres. Sie zeigen, dass 67[NB]634 Schweizerinnen und Schweizer arbeitslos sind. Bei den ausländischen Personen sind es 71[NB]226, davon 44[NB]527 EU- oder EFTA-Bürgerinnen und -Bürger. Die Statistik zeigt: Es sind wesentlich mehr Ausländerinnen und Ausländer arbeitslos als Schweizer, und das in absoluten Zahlen; dies bei einem offiziellen Ausländeranteil von 25,7 Prozent. Denn wer einmal hier ist, bleibt hier, auch wenn er keine Stelle mehr hat. Und das Verheerende ist: Das Bleiberecht soll mit dem neuen EU-Paket nochmals einfacher und attraktiver werden.

Kollege Fässler hat es bereits gesagt: Ein wichtiger Indikator für das Wachstum und den materiellen Wohlstand ist die wirtschaftliche Leistung pro Kopf, auch genannt Bruttoinlandprodukt pro Kopf. In der Schweiz hat sich das Wachstum des BIP in den letzten Jahren verlangsamt - aber nicht erst in den letzten zwei Jahren, wie gesagt wurde. Schauen wir uns das reale BIP-Wachstum pro Kopf an: Im Zeitraum von 1991 bis 2007 lag es bei 1,06 Prozent, im Zeitraum von 2007 bis 2023 noch bei 0,65 Prozent. Das zeigt: Wir haben vor allem ein Wachstum in die Breite. Das Wachstum des BIP pro Kopf und damit der Produktivität sinkt hingegen seit der Einführung der Personenfreizügigkeit kontinuierlich. Zudem haben wir hohe Kosten durch das Bevölkerungswachstum - diese sind im BIP nicht eingerechnet -: eine stärkere Belastung von Infrastruktur, der Strassen, des öffentlichen Verkehrs, mehr Investitionen in Schulen, in Integration, in Sicherheit, eine Verteuerung des Bodens. Es wird immer mehr gebaut, und Kulturland geht verloren. Und doch ist die Wohnungssuche schwierig, Wohneigentum fast unerschwinglich.

Ja, die Wirtschaft wächst, aber die Belastung für den Sozialstaat, die Infrastruktur und die Umwelt nimmt zu, während gewisse Güter wie Boden verteuert werden. Die Ökonomen Fabian Kuhn und Reiner Eichenberger haben die Sache in einem Artikel vom 28.[NB]September letzten Jahres in der "NZZ" auf den Punkt gebracht: "Ein schnelles Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung bringt den Normalbürgern, für deren Wohlergehen das BIP pro Kopf wichtig ist, nichts und belastet sie, erst recht, wenn noch die Füllungskosten berücksichtigt werden. Die Personenfreizügigkeit bringt nur Breitenwachstum und nützt so nur wenigen Spezialbürgern in der Politik sowie an der Spitze von Wirtschaftsverbänden und manchen Unternehmungen. Ihnen bringt ein insgesamt wachsendes BIP mehr Steuereinnahmen, Mitgliederbeiträge und Umsätze - und damit Vitamin 3B: mehr Budget, Bedeutung und Boni." Aber den meisten Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land bringt es eben nichts. Sie sind vielmehr damit konfrontiert, dass in der Schule kaum noch Deutsch gesprochen wird und das Bildungsniveau abnimmt. Sprechen Sie mal mit Eltern darüber, mit wie vielen Dolmetschern sie an einem Elternabend konfrontiert sind. Oder denken Sie an die zunehmende Kriminalität und Gewalt. Bereits Jugendliche laufen mit Messern herum, als Frau traut man sich spätabends kaum noch alleine nachhause. Unsere Bürgerinnen und Bürger finden kaum noch Wohnungen, der Erwerb von Wohneigentum wird zum Luxusgut, Staustunden auf der Autobahn und kein Platz im Zug werden zur Normalität.

Daher sind wir nur konsequenterweise mit der vorliegenden Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!", auch Nachhaltigkeits-Initiative genannt, konfrontiert. Sie will eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung und eine Schweiz, deren ständige Wohnbevölkerung vor dem Jahr 2050 nicht die 10-Millionen-Grenze überschreiten darf. Der Ansatz ist daher bei dieser Initiative ein ganz anderer als bei der Masseneinwanderungs-Initiative. Die Initiative setzt eine Obergrenze. Heute leben in der Schweiz über 9 Millionen Bewohnerinnen und Bewohner. Gemäss Szenario des Bundesrates wird die Schweiz die 10-Millionen-Grenze wohl um das Jahr 2040 erreichen. Geht es jedoch so weiter wie in den letzten Jahren, dann wird dies schon früher der Fall sein. Daher braucht es nun neue Massnahmen.

Damit das Parlament die Initiative nicht wieder nicht umsetzen kann, haben die Initiantinnen und Initianten direkt in den Initiativtext geschrieben, wie bei einer Annahme vorgegangen werden muss und welche Massnahmen Bundesrat und Parlament ergreifen müssen. Ich erspare Ihnen jetzt das Aufzählen all der einzelnen Massnahmen, aber dieses Vorgehen ist ein gut austariertes Kaskadenmodell. Es geht eben nicht mehr um keine Zuwanderung, sondern um eine selbst gesteuerte, qualitative Zuwanderung, die gesund ist für unser kleines Land. Die Kündigung respektive Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens ist der letzte Schritt, wenn mit anderen Massnahmen nichts erreicht wird. Es ist kein Automatismus. Bundesrat und Parlament - vor allem der Bundesrat - sind aufgefordert, vorgängig mit der Europäischen Union das Personenfreizügigkeitsabkommen neu auszuhandeln und dabei insbesondere eine Schutzklausel auszuhandeln. Gemäss dem neuen EU-Paket ist[NB]die[NB]neue[NB]Schutzklausel[NB]laut Bundesrat ja eine effektive Schutzklausel, die bei Problemen dann auch angerufen werden könnte.

Es braucht in unserem Land endlich eine Diskussion über das Wachstum der Bevölkerung. Es braucht eine Debatte darüber, wer unter welchen Bedingungen in unser Land kommen kann. Es braucht eine Debatte über die Probleme und die Herausforderungen, die dieses Bevölkerungswachstum in der Schweiz mit sich bringt. Die vorliegende Volksinitiative ist aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Minderheit eine sinnvolle Variante, um die Zuwanderung wieder selber zu steuern und zu begrenzen.

Ich erlaube mir, abschliessend auch noch etwas zu den vorliegenden Minderheitsanträgen zu sagen. Diese Minderheitsanträge, die einen direkten Gegenvorschlag möchten, anerkennen die Probleme und Herausforderungen, die die hohe Zuwanderung in unser Land mit sich bringt; die Minderheitssprecher haben dies auch ausgeführt. Ihre Konzepte sind aus meiner Sicht jedoch zu wenig ausgereift, zum Teil wirkungslos und bieten zu wenig griffige Massnahmen. Weitere deklaratorische Verfassungsartikel brauchen wir nicht. Es reicht schon, dass Artikel 121a nicht umgesetzt ist.

Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit IV zu folgen und die Initiative ohne Gegenvorschlag Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.