Widmer Céline · Nationalrat · 2025-12-15
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-15
Wortprotokoll
Die Frage, die Sie heute beantworten müssen, ist keine triviale. Die Motion der WAK verlangt, dass der Bundesrat die Mindestbesteuerungsverordnung anpasst, damit die neuen OECD-Regeln erst für [PAGE 2337] steuerliche Vorteile gelten sollen, die ab dem 1.[NB]Januar 2025 gewährt worden sind. Im Namen der Minderheit der WAK-N bitte ich Sie, diese Motion nicht zu unterstützen - ganz unabhängig davon, wie man sich grundsätzlich zur OECD-Mindestbesteuerung stellt.
Wir hatten schon vor der Volksabstimmung die Befürchtung, dass sich mit der von diesem Parlament gewählten Umsetzung der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen verschärfen würde und gewisse Kantone mit Steuertricks die Mindestbesteuerung für einzelne Firmen umgehen würden. Deshalb können wir, wie wir das schon in der Beratung in der WAK dargelegt haben, durchaus einen Teil der Begründung nachvollziehen, die der Kommissionssprecher dargelegt hat. Wir hätten uns auch nicht dagegen gewehrt, die Fragen, welche die Motion aufwirft, vertieft zu prüfen. Dazu bräuchte es aber unbedingt eine Anhörung der Kantone, diese sind nämlich gemäss unserem derzeitigen Wissensstand grossmehrheitlich dezidiert gegen das Vorhaben der Motion. Das wissen wir aus den mündlichen Ausführungen der Verwaltung in der Kommission. Die verlangte Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung würde, das ist absehbar, den Verlust des Q-Status bedeuten und hätte aufwendige Verfahren und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen zur Folge.
Wir haben den Antragsteller in der WAK leider erfolglos gebeten, den Antrag zurückzustellen. Dann hätte man das Anliegen zuerst vertieft prüfen können, statt mit zwei gleichlautenden Kommissionsmotionen einen Schnellschuss abzufeuern, den man nicht mehr zurücknehmen kann. Wenn Sie die Motionen jetzt annehmen, dann geht es nicht mehr darum, Fragen zu klären, dann haben Sie Rechtsunsicherheit geschaffen - egal wie und wie schnell der Bundesrat die Verordnung anpasst.
Das Anliegen kann auch nicht isoliert betrachtet werden: Es gibt Abhängigkeiten zu ganz anderen Steuerfragen, unter anderem mit der EU. Jetzt einfach zu suggerieren, das Parlament könne mit dieser Motion rechtsstaatliche Fragen der Rückwirkung thematisieren, scheint mir eher eine Ablenkung zu sein und wird den Auswirkungen der heutigen Abstimmung mitnichten gerecht. Wenn offenbar die Mehrheit der Kantone und auch der Wirtschaftsverbände - ich glaube, Sie alle haben eine E-Mail von Swissholdings bekommen - diesen Qualified-Status nicht gefährden will, dann kann man sich fragen, welchem Interesse der Aktivismus dient, den die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte nun an den Tag legen. In der "Aargauer Zeitung" vom Freitag war zu lesen, es gehe darum, Steuerschlupflöcher zu retten, die einzelne Kantone einzelnen Firmen gewährt hätten und die nicht OECD-konform seien. Ob die wenigen Kantone wissentlich Steuerprivilegien geschaffen haben oder ob die ursprünglichen OECD-Regeln zu unpräzise waren, das ist gemäss "AZ" umstritten. Es scheint, dass sich die grosse Mehrheit der Kantone an die Vorgaben hält und den Q-Status nicht gefährden will, weder durch verbotene Rulings - also geheime Vereinbarungen zwischen Kantonen und Firmen - noch durch eine vorschnelle Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung, wie es die Motion verlangt.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.