Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2025-12-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-12-16

Wortprotokoll

Wir beraten heute ein Sanierungsverfahren für natürliche Personen, ein Rechtsinstitut, das es in dieser Form bisher in der Schweiz noch nicht gegeben hat. Es betrifft mehrere tausend Menschen in der Schweiz, denen finanziell das Wasser quasi bis zum Hals steht, und dies über viele Jahre hinweg. Mit der Einführung dieses Rechtsinstitutes geht es auch darum, eine Lücke im heutigen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht zu schliessen. Während nämlich Firmen in Konkurs gehen und neu anfangen können, blieb Privatpersonen diese Möglichkeit bisher verwehrt. Sie können ein Leben lang bis auf das Existenzminimum gepfändet werden, ohne einen Ausweg zu haben.

Die Realität zeigt beispielsweise, dass sich viele junge Menschen früh durch Konsumkredite oder auch durch Online-Spiele verschulden und keine Chance mehr haben, ihre Familie jemals wieder aus der Überschuldung zu befreien. Es betrifft Alleinerziehende, die trotz Arbeit und Unterstützungsleistungen ihre Schulden nicht abbauen können und unter der Last krank werden; es handelt sich um Familienväter oder -mütter, die nach einem Jobverlust von Rechnungen und steigenden Lebenskosten überrollt werden und nicht mehr aus dieser Situation herauskommen. Für all diese Personen gibt es heute keinen Neustart. Die Folge davon ist Verzweiflung, Sozialhilfeabhängigkeit, und am Ende verliert die Gesellschaft doppelt, weil diese Personen vom[NB]Staat[NB]unterstützt[NB]werden[NB]müssen, dauerhaft in der Sozialhilfe bleiben und selbst nicht mehr eigenständig wirtschaftlich tätig sein können, zumal ihnen auch der Anreiz dazu fehlt.

Die Vorlage geht zurück auf ein Postulat Hêche von 2013, das aufzeigte, dass Privatpersonen bisher keine Möglichkeit hatten, wenigstens einmal eine Entschuldung zu erreichen. Daraus folgten die Motionen 18.3510 und 18.3683, die von beiden Räten jeweils einstimmig angenommen wurden. Der Bundesrat setzte daraufhin eine breit abgestützte Expertengruppe ein und erarbeitete eine Vorlage. Die Vernehmlassung zeigte, dass die Unterstützung sehr gross ist. Fast alle Kantone, nämlich 24 von 25, ebenso 7 von 8 Parteien sowie eine Vielzahl der beteiligten Organisationen und weiterer Interessierter begrüssten diese Vorlage.

Am 10.[NB]April, 22.[NB]Mai, 3.[NB]Juli und 28.[NB]August hat die Kommission die Reform beraten und dabei sehr lange auch über die Details diskutiert. Das Ziel der Reform ist die Wiedereingliederung überschuldeter Menschen ins Erwerbsleben, die Verhinderung von Fehlanreizen durch lebenslange Überschuldung und Sozialhilfeabhängigkeit sowie eine Angleichung an europäische Standards, da fast alle Nachbarländer erfolgreich Erfahrungen mit entsprechenden Verfahren gesammelt haben. Durch klare Regeln, Ausschluss bestimmter Forderungen und die Mitwirkungspflichten der Schuldner sollen gleichzeitig aber auch die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben. Die Vorlage schlägt Ihnen nun zwei Verfahren vor:

1.[NB]ein vereinfachtes Nachlassverfahren, bei dem Schuldner gemeinsam mit den Gläubigern eine flexible Lösung aushandeln können, sofern noch etwas zurückzuzahlen ist;

2.[NB]ein Sanierungskonkurs für dauerhaft zahlungsunfähige Personen, die während vier Jahren strengen Auflagen unterstehen und anschliessend bei nachweislicher Mitwirkung durch eine Restschuldbefreiung einen Neustart erhalten.

Beide Verfahren verlangen von den Schuldnerinnen und Schuldnern Einsatz und Verzicht, nämlich vier Jahre am Existenzminimum zu leben, jedoch mit der Chance auf einen Neuanfang. Für die Gläubiger ändert sich wenig, denn heute gehen sie in vielen dieser Fälle ohnehin leer aus. Volkswirtschaftlich überwiegen die Vorteile klar, d.[NB]h. weniger Sozialhilfeabhängigkeit, mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme und auch weniger Schattenwirtschaft.

Eine Minderheit ist der Meinung, dass dieses Entschuldungsverfahren dem Grundsatz zuwiderläuft, dass Schulden grundsätzlich zurückzuzahlen sind.

Die Kommission trat mit 16 zu 9 Stimmen auf die Vorlage ein. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.