Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-03-21

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

Bei Artikel 2 der Verordnung geht es um die Holzlagerung: Die Holzlagerung wird damit begründet, dass das Holz je nach Kapazität der Holz verarbeitenden Industrie auf den Markt zu bringen sei und infolgedessen eine gewisse Zeit gelagert werden müsse. Wenn Holz so genannt "waldfrisch" erhalten werden kann, ist es weder auf Borkenkäfer noch auf Pilze anfällig. Man hat schon vor dem Sturm Vivian Verfahren entwickelt, das Holz frisch zu halten. Es muss lediglich mit Wasser besprenkelt werden, damit die Feuchtigkeit erhalten bleibt. Dabei wird der Boden mit einer Folie bedeckt, damit das Wasser nicht in den Boden versickern kann. Es entstehen also keine eigentlichen Bauten und Anlagen. Gelagert werden soll in erster Linie Holz, das von der Qualität her gut abzusetzen ist. Gelagert werden soll auch Industrie- und Schnitzelholz, letzteres vor allem als Forstschutzmassnahme.

Holzlager sind unumgänglich, dies hat die Erfahrung mit dem Sturm Vivian gezeigt. Der Antrag des Bundesrates beinhaltet auch ein finanzielles Anliegen. Ein sehr tiefer Holzpreis bewirkt, dass die Abgeltungen zur Behebung der Waldschäden - dazu ist der Bund ja durch das Waldgesetz verpflichtet - wesentlich höher ausfallen. Wie Sie wissen, hat der Nationalrat diesen Artikel gestrichen. Er zweifelt mehrheitlich an der Wirksamkeit dieser Massnahme. Andere wiederum gingen davon aus, dass die Marktteilnehmer diese Massnahme von selber ergreifen würden, wenn die Lagerung von Holz rentiere. Ähnliche Lagerungen, so der Nationalrat, z. B. von Fleisch oder Käse, hätten gezeigt, dass rasche Absatzförderung zweckmässiger und billiger sei als Zwischenlagerungen.

Die Kommission ihrerseits hat sich mit einer kleinen Änderung einstimmig der Fassung des Bundesrates angeschlossen: Ja zur Holzlagerung, aber im Sinne der Erläuterungen, also ohne Errichtung und Betrieb von Bauten und Anlagen; deshalb unser Änderungsantrag. Die Kommission des Ständerates möchte Kredite an die Lagerung des angefallenen Holzes sprechen und nicht, wie der Bundesrat dies beantragt, Kredite an die Errichtung und den Betrieb von Bauten und Anlagen zur Lagerung des angefallenen Holzes.