Graf Maya · Ständerat · 2025-12-16
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-12-16
Wortprotokoll
Erdbeben, wir haben es gehört, stellen für unser Land ein hohes Risiko dar. In der nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz" werden Erdbeben als grösste Naturgefahr eingeschätzt. Erdbeben treten zwar im Vergleich zu anderen Naturgefahren seltener auf, ein starkes Beben würde aber unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft hart treffen.
Die Schweiz ist ein äusserst dicht besiedeltes Land - wir sprachen gestern davon - mit viel und gut ausgebauter Infrastruktur. Bei uns läuft alles wie am "Schnüerli". Wir wissen nicht, wann sich ein stärkeres Erdbeben ereignen wird. Wir wissen aber, dass es kommen wird. Wir wissen auch, dass die Schweiz ein Erdbebenland ist. Wir haben also eine Verantwortung für die Vorsorge. Wir haben ein ureigenes, grosses Interesse, diese Vorsorge mit einer Verfassungsgrundlage, die dem Bund in einem solchen Fall - erst in einem solchen Fall - bereits die Kompetenz zur Hilfe gibt, heute hier in einer ersten Phase zu befürworten. Dazu möchte ich Sie dringendst ermuntern.
Im Jahr 2023, vor zwei Jahren, konnten erstmals die Folgen von Erdbeben in der Schweiz durch den Schweizerischen Erdbebendienst grob beziffert werden. Im Zeitraum von hundert Jahren können Erdbeben in der gesamten Schweiz alleine an Gebäuden und deren Inhalten einen wirtschaftlichen Schaden von 11 bis 44 Milliarden Franken verursachen. Die grössten Erdbebenrisiken resultieren dabei in städtischen Gebieten, insbesondere in Basel, Genf, Zürich, Luzern und Bern. Gibt es also ein starkes Erdbeben in einem dieser Ballungs- und Wirtschaftszentren, dann steht die ganze Schweiz still. Daher haben wir heute hier vorzusorgen.
Ich werde Ihnen als Baselbieter Ständerätin jetzt nicht das Beispiel des Erdbebens von Basel im Jahr 1356 darlegen; Sie können aus den Unterlagen ersehen, welche Schäden es heute verursachen würde. Ich möchte Ihnen aber gerne ein Beispiel auf der Basis des Erdbebenrisikomodells unseres Schweizerischen Erdbebendienstes geben, für das mit einer Magnitude von 6,5 für die Innerschweiz gerechnet worden ist. Dort würde es im Umkreis von 25 Kilometern schwere bis zerstörende Schäden geben. Es werden aufgezählt: 60 Prozent der 100[NB]000 Gebäude hätten Schäden. Wir reden hier nicht nur von Zerstörung, wir reden auch von Schäden. Schäden haben Sie auch an einem Haus zu gewärtigen, das Sie sogenannt erdbebensicher gebaut haben. 30 Prozent der Gebäude wären langfristig unbewohnbar. 10 Prozent der Gebäude wären total beschädigt und nicht mehr reparierbar.
Gemäss dem Beispiel auf der Basis des Erdbebenrisikomodells Schweiz würden sich in diesem Hauptschadenraum Zentralschweiz rund 400[NB]000 Personen befinden. Es wären grosse Personenschäden zu verzeichnen: Es gäbe 1600 Todesopfer, 11[NB]000 Personen würden durch das Beben verletzt, und 140[NB]000 Personen würden langfristig obdachlos. Hinzu kommt, dass Wasser-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturen zum Teil schwer beschädigt würden. Es gäbe kein Wasser, es gäbe keinen Strom. Die Strassen wären zerstört. Brände, Rutschungen und Bergstürze würden die Rettungsarbeiten erschweren. Alleine die direkten finanziellen [PAGE 1365] Gebäudeschäden beliefen sich nach diesen Berechnungen auf 32 Milliarden Franken.
Vielleicht auch ein Wort zu Kollege Stark, der die Verantwortung der Kantone infrage gestellt hat: Geschätzter Kollege Stark, die öffentliche Hand hat bei einem solchen Schadenereignis extrem viel zu tun. Es geht dann um die Finanzierung der Schäden an der Infrastruktur, also an den eigenen Gebäuden, und natürlich um die ganze Ereignisbewältigung. Wir sprechen hier jetzt "nur" von den Schäden an all den Gebäuden der Besitzerinnen und Besitzer, der Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Finanzierung ein Kanton eben gar nicht tragen kann. Wir sprechen nur darüber. Ich bin[NB]klar[NB]der[NB]Meinung,[NB]dass vorsorgen besser ist als nachsorgen. Und wenn wir nachsorgen müssen, geht es viel zu lange, bis wir dann beispielsweise wieder eine Bundeskompetenz hätten.
Ich spreche als Baselbieter Ständerätin zu Ihnen, und diejenigen, die schon länger hier im Rat sind, wissen, dass das ein seit Langem diskutiertes Geschäft ist - für mich ist es ein zu lange diskutiertes Geschäft. Die politische Debatte auf Bundesebene dreht sich nämlich seit Jahrzehnten im Kreis. Es ist klar: Es ging einmal um eine obligatorische schweizweite Erdbebenversicherung. Darüber sprechen wir heute nicht. Diese war chancenlos und wurde von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Es wurden immer wieder Versuche gemacht, eine Solidarität in der ganzen Schweiz herzustellen, weil ein starkes Erdbeben eben die ganze Schweiz betrifft und unsere Volkswirtschaft stark in Mitleidenschaft ziehen würde.
Ich möchte auch noch ein Wort zum Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung sagen. Es wurde gesagt, alle diese Kantone kämen seit Jahren immer wieder und "stürmten". Die 17 kantonalen Gebäudeversicherungen in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St.[NB]Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt und Zug gründeten 1978 den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung. Sie waren aktiv geworden. Sie äufneten diesen Pool über Jahre mit Beiträgen aus der Feuer- und Elementarversicherung. Sie werden das weiterhin tun, und sie werden das auch verwalten. Der Pool stellt seinen Mitgliedern im Fall eines oder mehrerer Erdbeben pro Jahr maximal - jetzt hören Sie gut zu - zweimal 2 Milliarden Franken zur Entschädigung betroffener Gebäudeeigentümer zur Verfügung. Zweimal 2 Milliarden Franken - und dies im Vergleich zu den Schäden in Milliardenhöhe, mit denen wir rechnen müssten. Wir haben von einer Summe von bis zu 40 oder 45 Milliarden Franken gehört. Es ist also ein wichtiger Beitrag, aber es ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Bei einem grossen Erdbeben würde dieser freiwillige Schutz garantiert nicht ausreichen.
Wir haben auch gehört, dass bis heute nur etwa 20 Prozent der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer versichert sind. Selbstverständlich muss das weitergehen. Selbstverständlich werden Versicherungen dies weiterhin anbieten, und das ist auch wichtig. Das eine schliesst das andere nicht aus.
So möchte ich Sie zum Schluss wirklich bitten, heute diesen ersten Schritt zu machen, auf das Geschäft einzutreten - es geht noch einmal zurück an die Kommission, und dort können dann die aufgeworfenen Fragen behandelt werden - und diese solidarische Lösung für die Gebäudeeigentümerschaft in Betracht zu ziehen. Sie ermöglicht einen günstigen und umfassenden Schutz von Gebäuden für Schäden durch Erdbeben. Denn diese Eventualverpflichtung stellt, wie gesagt, auch sicher, dass sich die öffentliche Hand in solch einem Fall auch wirklich auf die Finanzierung der Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur konzentrieren kann. Das ist eine gute Aufteilung, davon bin ich überzeugt. Hier haben wir als Bund eine grosse Verantwortung.