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Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-16

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16

Wortprotokoll

Die Motion, die diesem Bundesbeschluss zugrunde liegt - Herr Fässler hat davon gesprochen -, wurde bekanntlich vor vier Jahren in diesem Rat gutgeheissen. Genau darauf möchte ich hinaus. Die Motion hiess: "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung". Der Auftrag an den Bundesrat war: "Schaffung einer schweizerischen Erdbebenversicherung mittels eines Systems der Eventualverpflichtung".

Nun fällt auf, dass in der Botschaft des Bundesrates wie auch in den Voten das Wort "Erdbebenversicherung" nicht vorkommt. Ich frage Sie: Weshalb? Ist das einfach eine Tarnung? Will man nicht mehr von einer Erdbebenversicherung sprechen, die Vorlage harmloser erscheinen lassen, als sie ist, uns einen Wolf im Schafspelz präsentieren? Es geht genau in diese Richtung. Wir müssen Klartext reden: Im bestversicherten und reichsten Land der Welt soll eine schweizerische Erdbebenversicherung eingeführt werden - das ist eine Vollkasko-Mentalität. Für mich ist das auch wegen der geringen Eintretenswahrscheinlichkeit absurd. Herr Würth hat darauf hingewiesen, dass eine sehr geringe Eintretenswahrscheinlichkeit besteht. Selbstverständlich, ein Erdbeben ist [PAGE 1364] eine Riesenkatastrophe. Aber glauben Sie wirklich, dass wir uns gegen eine solche Katastrophe absichern können? Das meine ich ehrlich, Herr Würth, denn ich habe keinerlei wirtschaftlichen Interessen.

Ich möchte nur drei Argumente gegen diese Vorlage beleuchten: Das erste betrifft den Föderalismus. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir, ich glaube in der letzten Session, eine Regulierung der Kriterien für die privaten Sicherheitsdienste ablehnten, indem wir auf den Föderalismus verwiesen. Und was war die Argumentation? Die Kantone hätten es nicht geschafft, ein Konkordat zu bilden, also müssten wir eine zentrale Lösung finden. Und was ist hier die Argumentation? Die Kantone hätten es nicht geschafft, ein Konkordat für diese Erdbebenversicherung zu realisieren, weshalb auch diese Kompetenz an den Bund delegiert wird. So funktioniert doch der Föderalismus nicht! Wenn die Kantone, in deren Kompetenz es liegt, sich nicht einigen können, dann gibt es eben keine Lösung; es wurde auch erläutert, weshalb das so ist. Beschliessen wir nun auch dies, vollziehen die Kantone nur noch - ich sage Ihnen das bei anderer Gelegenheit gerne wieder.

Wir befinden uns bereits in einem Vollzugsföderalismus; dies wird zunehmend der Fall sein. Die Kantone vollziehen nur noch, was in Bern beschlossen wird. Das Absurde daran ist, dass die meisten Kantonsregierungen offenbar damit einverstanden sind. Vielleicht sind sie überfordert, ich weiss es nicht genau, doch die Kantone geben diese Kompetenz aus der Hand. Dabei muss man sagen, dass es in der Frage der Gebäudeversicherung so grosse kantonale Unterschiede gibt, dass es eigentlich wichtig wäre, dass die Kantone legiferieren und nicht der Bund. In einigen Kantonen ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch, in anderen schon. Die Bauarten unterscheiden sich ebenso wie die Erdbebensicherheit; Herr Fässler hat darauf hingewiesen. Es gibt Kantone, die die Erdbebensicherheit über Baugesetze verordnen; das heisst, die Bauten werden erdbebensicher errichtet. Andere Kantone kümmern sich weniger darum. Das ist Föderalismus. Diese Kompetenz gehört den Kantonen.

Zum zweiten Argument bezüglich Bürokratie und Regulierung: Wir sprechen immer über einen Abbau, aber unsere Beschlüsse gehen in eine andere Richtung. Stellen Sie sich vor, diese Vorlage wird Wirklichkeit: Der Vollzug, das ist klar, liegt bei den Kantonen; die Kantone müssen also ein Register mit allen Gebäuden führen. Die Gebäude müssen erfasst werden. Die einen Kantone haben eine obligatorische Gebäudeversicherung und können die Daten übernehmen, die anderen haben nicht einmal eine obligatorische Gebäudeversicherung, also muss man die Erfassung nachholen. Alle diese Register muss man dann nachführen, wenn es wieder neue Werte gibt; jeder Handwechsel, alles muss nachgeführt werden. Das Anliegen von Herrn Fässler wird bestimmt irgendwann auch noch aufgenommen. Jedes Gebäude muss dann nach Risiken bewertet werden: Ist es aus Holz gebaut? Ist es erdbebensicher? Sie müssen das alles machen, und vermutlich können die Gebäudeeigentümer dann auch noch Einsprache gegen die so festgesetzten Werte erheben. Ich sage Ihnen einfach: Hier ist die Regulierung programmiert.

Dann bin ich überzeugt, dass sich die Banken werden absichern wollen. Die Banken werden diese 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme, die dann an irgendeinem Tag bezahlt werden müssen, absichern wollen. Vielleicht werden auch die Zinsen etwas höher, die Konditionen härter, vielleicht werden sogar Rückstellungen verlangt. Dann ist man wieder bei dem, was ich am Anfang gesagt habe, nämlich bei einer Versicherung.

Das dritte Argument, auf das ich hier etwas den Fokus legen möchte, ist die Solidarität. Ich habe nie so viel Solidarität und Mitmenschlichkeit gespürt und gesehen wie bei Katastrophen, und ich glaube, wir sollten uns und der Gesellschaft diesen Freiraum bewahren. Wir sollten diese Freiheit nicht mit einem Zwang belasten. Echte Solidarität entsteht genau dann, wenn riesige Katastrophen passieren.

Herr Würth, Sie verweisen auf den "moral hazard", dass man hier also dagegen sei, weil man wisse, dass andere helfen würden. Sie haben mich zitiert; das ist für mich natürlich ein Höhepunkt. (Heiterkeit) Da Sie auf den Begriff der Solidarität verweisen: Ich verstehe darunter immer auch, selber solidarisch zu sein. Ich würde in einem solchen Fall ganz sicher einen rechten Beitrag aus meiner Kasse überweisen, vielleicht die 0,7 Prozent einer Gebäudeversicherungssumme; ich bin selber, seit ich meinem Sohn mein Haus verkauft habe, nicht mehr Gebäudeeigentümer.

Was ich noch sagen möchte: Der Staat soll helfen in der Not. Und was ist ein Erdbeben anderes als eine Not? Wann soll der Staat sonst, wenn nicht bei einem Erdbeben, Notrecht ergreifen? Dann möchte ich an Ihr Staatsverständnis appellieren. Wir sind der Staat, Herr Würth, und wenn wir davon ausgehen, dass wir als Staat bei einem Erdbeben helfen, dann schieben wir diese Verantwortung nicht auf andere, wir nehmen sie auf uns; das ist echte Solidarität.

Herr Würth hat gesagt, wir sollen die Probleme des Landes lösen. Ich bin nicht sicher, ob das wirklich das grosse Problem unseres Landes ist. Was die Minderheit hier beschliessen möchte, ist meines Erachtens unverhältnismässig. [GZ]

Deshalb empfehle ich Ihnen, nicht einzutreten.