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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-16

Wortprotokoll

Sie wissen, dass gemäss der OECD-Mindestbesteuerung grosse multinationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen. Wird in einem Sitzstaat von Gesellschaften solcher Unternehmensgruppen die Mindestbesteuerung nicht erreicht, können diese unterbesteuerten Gewinne je nach Konstellation durch das Ausland mittels der zwei internationalen Ergänzungssteuern, der IIR und der[NB]UTPR, besteuert werden. Zu diesem Zweck müssen die lokalen Geschäftseinheiten von multinationalen Unternehmensgruppen den Steuerbehörden Finanzkennzahlen unterbreiten, damit der effektive Steuersatz und eine allfällige Ergänzungssteuer festgestellt werden können. Zur administrativen Vereinfachung auf internationaler Ebene hat die OECD die sogenannte Global-Anti-Base-Erosion-Vereinbarung erarbeitet. Die GloBE-Vereinbarung ist eine multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den steuerlichen Informationsaustausch, konkret den Austausch von GloBE-Erklärungen, in welchen diese Finanzkennzahlen enthalten sind.

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen deshalb im Rahmen dieser Vorlage zwei Dinge: erstens die multilaterale GloBE-Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Erklärungen und zweitens den Bundesbeschluss über die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung.

Zunächst zur Vereinbarung: Sie bildet eine völkerrechtliche Grundlage für den Austausch von GloBE-Erklärungen zwischen den Partnerstaaten. Sie regelt, welche Informationen in welchem Zeitrahmen und in welcher Form ausgetauscht werden. Sie enthält ferner Regelungen zur Vertraulichkeit und zu den Datenschutzvorkehrungen. Grundsätzlich muss jede in einem die Mindestbesteuerung umsetzenden Staat belegte Geschäftseinheit einer multilateralen Unternehmensgruppe eine solche Erklärung, eine GloBE-Erklärung oder GloBE Information Return (GIR), bei der Steuerbehörde dieses Staates einreichen. Das ist das Local Filing. Durch die Einführung des einheitlichen Informationsaustausches über die GIR wird verhindert, dass jedes Land eine eigene Meldepflicht verlangt, die dann unterschiedlich ist. Das reduziert die Kosten und auch die Bürokratie. Aus diesen Gründen ist hier ein breites Austauschnetzwerk sinnvoll.

Dann noch zum Bundesbeschluss: Der Bundesbeschluss sieht vor, dass das Parlament hier über die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung entscheidet. Sofern beide Räte diese genehmigen, wird der Bundesrat ermächtigt, diese zu ratifizieren. Die Ratifizierung erfolgt durch die Einreichung der vorgeschriebenen Notifikation bei der OECD. Erst dadurch wird die GloBE-Vereinbarung zwischen denjenigen Staaten wirksam, die der OECD die Aktivierung des Informationsaustausches mitgeteilt haben. Der Bundesbeschluss regelt die Zuständigkeiten sowie die Inhalte der Notifikation der Schweiz nach der GloBE-Vereinbarung gegenüber dem Sekretariat des Koordinationsgremiums. Der Austausch von GloBE-Erklärungen wird aktiviert, wenn sich zwei Staaten gegenseitig auf ihre Länderlisten aufgenommen haben. Zum [PAGE 1373] heutigen Zeitpunkt steht noch nicht abschliessend fest, welche Staaten die GloBE-Vereinbarung umsetzen werden. Aktuell sind es[NB]22. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat für die Aufnahme von Staaten auf die Länderlisten der Schweiz zuständig ist.

Vielleicht noch ein kurzes Wort zur Frage des Side-by-Side-Modells: Herr Ständerat Ettlin hat gesagt, zum Zeitpunkt der Beratung dieser Vorlage sei noch nicht bekannt gewesen, wie man mit den USA im Rahmen dieses Side-by-Side-Modells umgeht. Es ist immer noch nicht klar. Es ist so, dass verschiedene Staaten Einspruch erhoben haben, darunter China und gewisse europäische Staaten. Die Frage wird sein, bis wann man sich, ja, einigt. Meine Prognose ist, dass die USA sich durchsetzen werden, weil sie einfach genug Druckmittel haben, vor allem auch gegenüber der EU. Ich denke, das wird in dieser Art und Weise wahrscheinlich kommen. Was dann die Folgen sind und welche möglichen Erleichterungen vielleicht noch gewährt werden können - wir haben ja noch die Motion 25.4392 der WAK-N, die gestern im Nationalrat behandelt wurde -, ist noch unklar. Es ist unklar, ob sich aus dieser Diskussion vielleicht Erleichterungen für die Schweiz ergeben könnten. Aber wie gesagt, diese Diskussion ist jetzt im Moment noch am Laufen.