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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-16

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Diese Motion wurde vor drei Jahren angenommen. Das Parlament stand damals unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und wollte mit der Motion vor allem jenen Unternehmen unter die Arme greifen, die auf Bürgschaftskredite angewiesen waren und deren Erholung länger hätte dauern können.

Der Bundesrat ist nicht grundsätzlich gegen eine Ausdehnung der Verlustverrechnung. Trotzdem beantragte er damals die Ablehnung der Motion, weil diese aus seiner Sicht zu eng formuliert war und keinen Spielraum bei der Umsetzung liess.

Der Bundesrat ist auch jetzt gegen diese Vorlage. Er ist weiterhin der Ansicht, dass das Anliegen besser umgesetzt werden könnte, wenn man es denn will. Zudem ist es kein prioritäres Geschäft. Die Mindereinnahmen sind nicht gegenfinanziert.

Ich erläutere gerne kurz die Vorlage. Sie sieht vor, dass die verrechenbaren Verluste bei juristischen Personen neu vom Jahresgewinn der folgenden zehn statt wie bisher sieben Geschäftsjahre abgezogen werden können. Eine weitere Änderung betrifft die provisorische Übernahme von ausländischen Betriebsstättenverlusten durch schweizerische Unternehmen bei der direkten Bundessteuer. Die Verlustübernahme von ausländischen Betriebsstätten ist neu für zehn Jahre provisorisch. Das heisst, sie wird erst dann definitiv, wenn in den folgenden zehn statt bisher sieben Geschäftsjahren im Betriebsstättenstaat keine Gewinne erzielt werden, welche mit den Verlusten der Betriebsstätten verrechnet werden können.

Der Bundesrat anerkennt, dass die Möglichkeit einer verlängerten Verlustverrechnung die Unternehmen beim Wiederaufbau des Geschäfts unterstützen kann, sobald sie wieder Gewinne generieren. Von der Massnahme dürften zudem auch neu gegründete Unternehmen profitieren, die eine längere Aufbauphase brauchen.

Was spricht nun gegen die Vorlage? Sie haben es von Ständerat Hegglin gehört: Zwei Drittel der Kantone und auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren lehnten die Vorlage in der Vernehmlassung ab. Die Kantone konnten auch die finanziellen Auswirkungen der Massnahme nicht beziffern, sie konnten die Mindereinnahmen nicht quantifizieren oder berechnen, da sie keine Datengrundlagen haben, um die Auswirkungen der Vorlage zu schätzen. Einige Kantone gaben immerhin an, dass sie von geringen Einnahmeausfällen ausgehen.

Bereits in der Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III im Jahr 2014 hatte der Bundesrat eine Reform der Verlustverrechnung vorgeschlagen. Die damalige Massnahme beinhaltete eine zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung, dies jedoch in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung des Jahresgewinns. Betrachtet man nämlich, was andere europäische Staaten machen, stellt man fest, dass sie zwar die Verlustverrechnung haben, diese aber unbeschränkt ist. Das Modell, das wir hier diskutieren, würde somit davon abweichen. Weil sich aber damals die Kantone und die Mehrheit der Parteien und Verbände gegen diese Massnahmen aussprachen, verfolgte der Bundesrat die Reform der Verlustverrechnung bei der USR III nicht mehr weiter.

Zusammengefasst kann ich sagen, dass der Bundesrat das Anliegen im Grundsatz anerkennt. Er erachtet die Vorlage aber auch unter den gegebenen Umständen als nicht dringlich und nicht prioritär. Insbesondere auch angesichts der finanziellen Lage des Bundeshaushalts hat der Bundesrat, das haben Sie vielleicht gesehen, in der Botschaft darauf[NB]verzichtet,[NB]einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage zu stellen. [GZ]

Ich beantrage Ihnen Nichteintreten.