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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-12-16

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-16

Wortprotokoll

Sie haben es jetzt gespürt, wir haben mehr oder weniger nochmals eine Kommissionsdebatte hier im Rat geführt. Mehrere Kommissionsmitglieder haben sich zweimal gemeldet. Das ist Ausdruck davon, wie kontrovers dieser Entwurf diskutiert wird. Wir hatten bereits in der Kommission dazu sehr unterschiedliche Meinungen, das haben Sie jetzt auch in dieser Debatte gehört. Das erklärt auch, weshalb in der Kommission zuerst mit Stichentscheid des Präsidenten auf den Entwurf eingetreten wurde und dieser dann in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 6 Stimmen wieder abgelehnt wurde.

Ich möchte zu einigen Punkten noch präzisierende Ausführungen machen, zuerst zur Frage, wie viele Kantone diesen Entwurf begrüssen. Herr Kollege Rieder hat von 22 oder 23 Kantonen gesprochen. Ich beziehe mich auf die Botschaft des Bundesrates. Dort wird festgestellt, dass 22 Kantone der Vorlage grundsätzlich zugestimmt haben. Eine vollständige Ablehnung kam von den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg, Schwyz und Zug. Es darf aber nicht vergessen werden, dass 7 weitere Kantone eine Kompetenz des Bundes im Bereich der Erdbebenvorsorge als zu weitgehend ablehnen und den Entwurf in diesem Sinne implizit ebenfalls ablehnen. Das sind die Kantone Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, St.[NB]Gallen, Thurgau und Zürich. Bemerkenswert ist, dass auch der Schweizerische Gemeindeverband und die zuständige Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt haben. Dann sind es noch 15 Kantone, wenn man die erwähnten auch abzieht. Sie haben einen Brief von 12 Kantonen erhalten, welche den Entwurf befürworten. Zumindest ein Fragezeichen ist also hinter die Unterstützung der Kantone zu setzen.

Ich möchte auch zur Vorsorge noch etwas sagen. Ich habe bereits im einleitenden Votum darauf hingewiesen, dass rund 20 Prozent der Gebäude heute privat versichert sind. Gemäss Botschaft des Bundesrates kommt so eine Versicherungssumme von rund 25 Milliarden Franken zusammen. Wenn ich eine einfache Rechnung mache und davon ausgehe, dass bei den Gebäuden in der Schweiz - und diese Zahl ist nicht von mir erfunden - gesamthaft ein Gebäudeversicherungswert von 1,3 Billionen Franken, das heisst 1300 Milliarden, besteht und 20 Prozent davon versichert sind, dann komme ich auf einen Wert von rund 250 Milliarden Franken, für die bereits eine Versicherungsdeckung besteht. Das sind rein theoretische Zahlen, das möchte ich zugeben. Die Gebäudeversicherung ist dort, wo die Kantone sie wahrgenommen haben, Aufgabe der Kantone; daneben haben die Privaten selbst vorzusorgen. Frau Graf hat es richtig erwähnt, es gibt den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung von siebzehn kantonalen Gebäudeversicherungen, und dieser Pool kann pro Jahr Schäden in Höhe von 4 Milliarden Franken decken. Dann gibt es noch den Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich; dieser kann nochmals 2 Milliarden decken.

Das heisst, es besteht zusammengezählt heute eine Versicherungsdeckung von rund 30 Milliarden Franken. Ich nenne Ihnen diese Zahl, weil wir die Höhe der Schadendeckung mit den Schätzungen des Schweizerischen Erdbebendienstes zu den möglichen Schadenauswirkungen eines Erdbebens vergleichen können: Ein Erdbeben analog zu jenem in Obwalden von 1964 würde Schäden in Höhe von 600 Millionen Franken verursachen. Diese könnten also problemlos gedeckt werden. Dies gilt auch für ein Erdbeben analog[NB]zu[NB]jenem[NB]von[NB]1946 in Sierre mit Kosten von 12 Milliarden Franken und zu jenem von 1356 in Basel mit 45 Milliarden Franken.

Abschliessend noch Folgendes: Bilateral wurde ich von verschiedenen Kollegen gefragt, was diese Eventualverpflichtung für den einzelnen Gebäudeeigentümer konkret bedeutet. Im Rahmen der Motion 20.4329 der UREK-S wurde bereits klargestellt, dass diese Eventualverpflichtung zur Durchsetzbarkeit dringend mit einem gesetzlichen Grundpfandrecht abgesichert werden müsste. Damit die Eventualverpflichtung vollstreckbar wäre, müsste diese Absicherung allen anderen Lasten, wie beispielsweise Hypotheken, vorgehen. Das bedeutet, dass dem betreffenden Gebäudeeigentümer bei Nichtbezahlung der Eventualverpflichtung die Verwertung seines Grundstückes droht. [PAGE 1370]

Zu guter Letzt, Frau Herzog: Sie haben gesagt, dass es wohl nicht nur die Häuschenbesitzer sein werden, die von dieser Eventualverpflichtung betroffen wären. Da haben Sie recht. Der Bundesrat schlägt jedoch vor, dass alle Gebäude mit einem Wert von über 25 Millionen Franken nicht betroffen sind. Das bedeutet, die grossen Gebäudeeigentümer werden nicht belastet, wobei ich hinzufügen muss, dass sie auch nicht profitieren[NB]dürfen.[NB]Das[NB]wollte[NB]ich[NB]noch[NB]klarstellen,[NB]Herr Präsident.