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Germann Hannes · Ständerat · 2025-12-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16

Wortprotokoll

Meine Motion will den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wie folgt zu ändern: Artikel 33, in dem es um die Schuldzinsen und andere Abzüge geht, soll so geändert werden, dass neu Prämien und Beiträge für die obligatorische und private Krankenversicherung in Abzug gebracht werden können.

Das ist heute auch möglich. Dieser Betrag beläuft sich auf 3600 Franken und gilt nur für Ehepaare. Für die übrigen Steuerpflichtigen sind es 1800 Franken. Wenn man weiss, dass die Krankenkassenprämien mittlerweile gegen durchschnittlich 4000 Franken pro Erwachsenem tendieren, sieht man, dass hier ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Zudem sind in diesen 3600 Franken pro Jahr auch noch Einlagen, Prämien und Beiträge für Lebensversicherungen und Unfallversicherungen usw. enthalten, die nicht unter Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe f fallen. Mit anderen Worten: Man zahlt für etwas Steuern, das man gar nicht hat respektive das man dem Staat, weil obligatorisch, zwangsläufig abliefern muss. Das hat sich seit der Einführung des Krankenversicherungsobligatoriums nicht geändert. Was sich hingegen sehr stark geändert hat, sind die Krankenkassenprämien. Sie haben sich in der Zwischenzeit mehr als verdoppelt.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen prophezeite damals bei der Einführung des KVG für zwei Drittel der Versicherten günstigere Prämien und für einen Drittel höhere. Sie hören richtig: Man hat bei der Abstimmung für zwei Drittel günstigere Prämien in Aussicht gestellt. Passiert ist, wie wir alle wissen, das Gegenteil, die Prämien sind explodiert.

Die Statistik des BAG belegt auch diesen steilen Anstieg in den letzten knapp dreissig Jahren: Im Kanton Jura etwa sind für die Grundversicherung im Schnitt jährlich 2116 Franken bezahlt worden, im Jahr 2022 waren es bereits gegen 4700 Franken. Das ist ein Anstieg um 122 Prozent und somit mehr als eine Verdoppelung. Auch im nationalen Schnitt stiegen die durchschnittlichen Prämien um 122 Prozent von 1965 auf 4355 Franken. Diese Zahlen belegen, dass Handeln dringend notwendig ist und dass der vollumfängliche Steuerabzug bei der direkten Bundessteuer ein geeignetes Mittel dazu ist.

Natürlich wendet der Bundesrat in seiner Stellungnahme ein, dass dann mit entsprechenden Steuerausfällen zu rechnen sei. Ja, aber die Einnahmen erfolgen eigentlich auf einer Basis, die nicht legitim ist, denn die Leute haben dieses Geld nicht als Einkommen und müssen es trotzdem als Einkommen versteuern. Das ist besonders innerhalb des DBG mit der steilen Progression sehr, sehr störend. Und sehr, sehr störend ist auch, dass es in den Kantonen unterschiedliche Prämien und vor allem sehr unterschiedliche Systeme der Prämienverbilligung gibt, von denen viele profitieren, während das dann eben innerhalb des DBG nicht berücksichtigt wird. Wenn Sie die Motion annehmen, gibt uns das auch die Chance, das System genauer unter die Lupe zu nehmen. Dann können wir dafür sorgen, dass nicht Gleiches ungleich besteuert wird, sondern dass eben gleich viel vorhandenes Einkommen auch in etwa die gleiche Besteuerung erfährt. Das ist ein wesentlicher Beitrag.

Für uns als politische Entscheidungsträger wäre diese Anpassung auch deshalb wichtig, weil mit höheren Prämien ja geringere Steuereinnahmen anfallen würden. Damit wäre das auch ein Anreiz - für uns als politisch Verantwortliche, aber auch für die Behörden -, sich weiterhin und mit Vehemenz für die Eindämmung des Prämienschubs einzusetzen. Das System beinhaltet gleichsam eine Selbstkorrektur.

Darum bitte ich Sie, dieser Motion eine Chance zu geben, damit wir das nachher austarieren können, wenn sie umgesetzt wird.