Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-12-16
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16
Wortprotokoll
Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern, die auch nach dem Eintrittsalter von 65 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der Bundessteuer befreit ist.
Wir nahmen das Anliegen dieser Motion eigentlich gestern schon vorweg. Gestern gab es zwei Voten, in denen davon gesprochen wurde, die Rentner in der Erwerbstätigkeit zu halten und sie von der Besteuerung der AHV-Renten zu befreien. Das geht ja genau in diese Richtung. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Bundesrat für die Annahme dieser Motion zu motivieren ist. Ich zitiere aus der Begründung des Bundesrates: "Die Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit von Personen im Rentenalter ist für die Wirtschaft gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig und auch dem Wohlstand in der Schweiz förderlich." Das spricht eigentlich für die Motion. Wenn das Beibehalten der Erwerbstätigkeit wichtig ist, dann sollten wir entsprechende Massnahmen treffen. Der Bundesrat aber beantragt mit der Begründung, es sei hierzu schon sehr viel gemacht worden, die Motion abzulehnen. Der flexible Bezug der AHV-Rente sei bereits eingeführt worden.
Was sind die weiteren Argumente des Bundesrates gegen die Motion? Er verweist auf die Ungleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigen. Er schreibt, für die Motion bestehe keine verfassungsrechtliche Grundlage. Die Umsetzung der Motion hätte Mindereinnahmen zur Folge, und eine Steuererleichterung würde dem Steuerharmonisierungsgesetz zuwiderlaufen.
Ich muss Ihnen einfach eines sagen bezüglich der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit respektive der Gleichbehandlung im Steuerrecht: Die Abzüge sind im eidgenössischen und im kantonalen Recht jetzt schon sehr unterschiedlich geregelt. Das gilt gerade auch für den Abzug der Krankenkassenprämien, den wir vorhin besprochen haben. Die Abzüge sind im Bundessteuerrecht anders geregelt als im Steuerrecht der Kantone, und auch bei den Kantonen gibt es unterschiedliche Lösungen. Gerade wenn es um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geht, gibt es diese unterschiedlichen Abzüge, und da muss ich sagen: Wir behandeln die Steuerpflichtigen eben ungleich. Genau das ist ja das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Nehmen wir z.[NB]B. die Einzahlungen in die dritte Säule, die wir abziehen können. Es sind unterschiedliche Beträge möglich. Da machen wir auch nicht den Hinweis, dass wir auf[NB]Bundesebene[NB]die[NB]gleichen Abzüge haben sollten wie auf kantonaler Ebene. Dort harmonisieren wir ja zum Glück auch nicht.
Ein System würde sich für die Umsetzung eigentlich sehr gut eignen: Wir kennen bei den Bundessteuern und bei den kantonalen Steuern die privilegierte Dividendenbesteuerung. IT-mässig hätten wir die Lösung also schon. Wir könnten das [PAGE 1384] System der privilegierten Dividendenbesteuerung nehmen. Anstatt einen Besteuerungsabzug von 30 Prozent zu machen, müssten wir dann einfach einen 100-prozentigen Abzug vorsehen. Damit hätten wir die IT-Lösung für diese Motion schon umgesetzt.
Wenn Sie sagen, es widerspreche dem Steuerharmonisierungsgesetz, dann muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir gerade bei der privilegierten Dividendenbesteuerung auch einen unterschiedlichen Weg gehen: Auf Bundesebene haben wir 70 Prozent, und der Kanton ist frei; gemäss Gesetz müssen einfach mindestens 50 Prozent eingehalten sein. Hier gibt es also auch eine entsprechende Steuererleichterung. Warum "entsprechend"? Wir wollen auch hier die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Und das führt jetzt schon zu Ungleichbehandlungen im Steuerrecht - Ungleichbehandlungen von Erwerbstätigen, Ungleichbehandlungen von Steuerpflichtigen -, weil eben das oberste Prinzip die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist. Darauf zielt diese Motion hier ab.
Was heisst "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"? Wenn wir die Leute im Arbeitsprozess behalten wollen, dann dürfen wir sie doch nicht noch mit der Progression bestrafen, wenn zusätzliche Löhne dazukommen. So aber bestrafen wir sie eigentlich. Wir wollen zwar, dass sie bleiben, aber wir bestrafen sie mit der höheren Progression. Das kann es doch nicht sein. Deshalb zielt meine Motion darauf ab, dass wir die Leute behalten können, eben mit dem Vorteil, dass sie dieses Einkommen nicht versteuern müssen.
Und der letzte Punkt: Der Bundesrat sagt, das hätte Mindereinnahmen zur Folge, kann es aber nicht belegen. Es ist klar, dass der Bundesrat das nicht belegen kann. Wir wissen ja nicht, wie der Anreiz dann ist und wie viele Leute dann aufgrund der Steuerbefreiung an der Arbeitsstelle bleiben würden. Bezüglich Mindereinnahmen ist das hier also Kaffeesatzlesen, sowohl auf die eine wie auch auf die andere Seite. Ich bin davon überzeugt, dass es auch auf die Steuereinnahmen einen positiven Effekt hat. Weshalb positiv? Wenn wir zusätzliche Fachkräfte haben, die länger im Arbeitsprozess bleiben, gibt es auch mehr Unternehmensgewinne und mehr Konsum, weil aufgrund der höheren Einkommen mehr Geld ausgegeben wird. Das führt dann wieder zu mehr Steuereinnahmen. Folglich bin ich davon überzeugt, dass die Steuereinnahmen mindestens bestehen bleiben werden, und die Erfahrung zeigt ja: Wenn wir höhere Löhne und höhere Gewinne haben, dann steigen am Schluss auch die Steuereinnahmen entsprechend. Das ist der Effekt.
Aus all diesen Gründen und in Anbetracht des Fachkräftemangels bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen, sodass wir hier die Wirtschaft fördern können und am Schluss auch noch entsprechend mehr Steuereinnahmen haben.