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Molina Fabian · Nationalrat · 2025-12-16

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-16

Wortprotokoll

Am 31.[NB]Oktober 2024 veröffentlichte die Armee den Studienbericht "Diskriminierung und sexualisierte Gewalt aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung in der Schweizer Armee". Die Ergebnisse sind erschreckend: Betreffend Diskriminierung gaben rund 50 Prozent der Befragten an, mindestens einmal diskriminiert worden zu sein. Rund 40 Prozent der Teilnehmenden sagten, sie hätten in einer Form sexualisierte Gewalt - sei es verbal, nonverbal oder körperlich - erlebt. Besonders häufig waren sexistische oder homophobe Sprüche, Witze oder Gesten. 81 Prozent berichteten, solche Bemerkungen selten bis sehr oft erlebt zu haben.

Gewalt und Diskriminierung kommen nicht nur in Einzelfällen vor. Laut Bericht sind sie mit der Organisationskultur der Armee verflochten. Der Bericht hält auch fest, dass geschlechterspezifische Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem sei. Das ist richtig. Die Armee ist jedoch aufgrund ihrer Struktur, der Hierarchie und der geschlechtermässigen Verteilung der Angehörigen der Armee besonders davon betroffen. Und sie trägt als staatliche Institution eine besondere Verantwortung. Dass es viel zu tun gibt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und gegen Diskriminierung in der Schweizer Armee, stellt also auch die Armeeführung mit dem Studienbericht selber fest.

Die Armee will diese strukturellen Probleme mit einem Massnahmenplan angehen. Das ist zu begrüssen, reicht aber nicht. Der Massnahmenplan will die Prävention, den Schutz, die Verfahren und den Dialog verbessern, sieht aber keine einzige gesetzliche Anpassung vor, welche die Verantwortlichkeit für diese systemischen Menschenrechtsverletzungen angehen und klären würde.

Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich etwas für die Armee, was in der Privatwirtschaft längst gesetzlich vorgeschrieben ist, nämlich eine Fürsorgepflicht. Artikel 328 des Obligationenrechts statuiert eine Fürsorgepflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Er lautet wie folgt: "Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen."

Eine solche gesetzliche Regelung gibt es für die Armee nicht. Es gibt im Militärgesetz Vorgaben bezüglich der Versorgung der Truppe mit Verpflegung, Versicherung und Unterkunft; es gibt in Artikel 139 MG eine Regelung zur Haftung von Angehörigen der Armee gegenüber der Armee als Institution. Was es aber nicht gibt, sind explizite gesetzliche Vorgaben analog zu den Regelungen in Bezug auf die Arbeitswelt, welche die Armee verpflichten würden, zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit und der Menschenwürde in der Armee Vorkehrungen zu treffen. Und das ist inakzeptabel.

Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere dann, wenn er sie zu einem Dienst aufbietet und seinem Kommando unterstellt. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für den Schutz von Frauen und queeren Menschen in der Armee auf die Kommandanten abgeschoben wird, zumal der Studienbericht zeigt, dass Vorwürfe auf deren Stufe oft nicht ernst genommen werden. Verantwortlich sind nicht einfach die Kommandanten, verantwortlich ist der Staat.

Wenn man einen systemischen Wandel in der Armee anstossen möchte und verhindern will, dass Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in irgendeiner Form in der Armee Platz haben, braucht es auch auf Gesetzesstufe einen Wandel. Die Stärkung der Fürsorgepflicht liegt aber nicht nur im Interesse der Menschenwürde der betroffenen Personen, sondern auch fundamental im Eigeninteresse der Armee. Wer die Verteidigungsfähigkeit stärken will, muss für anständige Bedingungen in der Armee sorgen. Und wer den Frauenanteil in der Armee erhöhen will, muss zuerst dafür sorgen, dass Frauen sich sicher fühlen, ihre Würde geschützt ist und sie nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Einen obligatorischen Orientierungstag zu fordern, solange diese[NB]grundlegenden[NB]Bedingungen nicht erfüllt sind, ist nicht nur unverantwortlich, sondern, ehrlich gesagt, auch eine Frechheit.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.