Heimgartner Stefanie · Nationalrat · 2025-12-16
Heimgartner Stefanie · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16
Wortprotokoll
Ich berichte Ihnen über die Beratungen der Sicherheitspolitischen Kommission zur parlamentarischen Initiative Molina 24.482 und gehe zunächst auf Ausgangslage und Anliegen der Initiative ein.
In der ersten Phase der Vorprüfung hatte die Kommission über zwei Fragen zu entscheiden: erstens darüber, ob in der Sache ein Regelungsbedarf besteht, und zweitens darüber, ob eine parlamentarische Initiative hierfür das geeignete Instrument darstellt. Nationalrat Molina hat seine Initiative im Anschluss an die Publikation des vom VBS in Auftrag gegebenen Studienberichtes "Diskriminierung und sexualisierte Gewalt aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung in der Schweizer Armee" vom Oktober 2024 eingereicht. Der Bericht zeigt, dass ein beträchtlicher Anteil der Befragten Erfahrungen von Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt im Dienst gemacht hat - ein Befund, der in der Kommission ernsthaft diskutiert wurde. Der Initiant hält fest, dass die Armee im Gegensatz zur Privatwirtschaft keine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht kennt, die sie institutionell verpflichtet, präventive Massnahmen zu treffen und ein Umfeld zu schaffen, in dem die psychische und physische Integrität umfassend geschützt sind.
Ich komme zur Stellungnahme des VBS und der Armee. In der Anhörung erläuterte der Vertreter des Kommandos Ausbildung, dass die Armee die Thematik sehr ernst nehme und bereits heute über verbindliche Regelungen verfüge. Genannt wurden zum Beispiel Artikel 28 des Militärgesetzes, der die Geltung der verfassungsmässigen Rechte im Militärdienst bestätigt, weiterhin das Dienstreglement, das ausdrücklich die Menschenwürde, die gegenseitige Achtung sowie den Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt festhält, sowie ein Sanktionssystem über die Disziplinarstrafordnung und das Militärstrafrecht, das Fehlverhalten konsequent ahndet. Darüber hinaus wies das VBS auf den laufenden Aktionsplan hin, der zahlreiche Massnahmen bezüglich Ausbildung, Sensibilisierung und Betreuung umfasst. Die Armee führt zudem regelmässige Befragungen durch, um Entwicklungen sichtbar zu machen und die Instrumente gezielt nachzuschärfen. Aus Sicht der Armee liegt der Schwerpunkt somit weniger bei einer zusätzlichen gesetzlichen Grundlage, sondern vor allem bei der konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente.
Die Diskussion in der Kommission war engagiert und vielschichtig. Befürworter der Initiative betonen, dass die Studie einen klaren und strukturellen Handlungsbedarf aufzeige. Eine gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht würde die institutionelle Verantwortung der Armee stärken und gleichzeitig eine präventive Wirkung entfalten - ähnlich wie im zivilen Recht, wo Arbeitgeber haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Schutzpflicht verletzen. Dies könne auch zur Attraktivität der Armee beitragen, insbesondere für Frauen, und damit mittelbar auch für die Alimentierung der Armee relevant sein.
Die Gegner der Initiative, die Mehrheit der Kommission, sahen demgegenüber keine Lücke im geltenden Recht. Die Armee verfüge bereits über klare Regeln, deren Inhalt der vom Initianten geforderten Fürsorgepflicht weitgehend entspreche. Der tatsächliche Bedarf liege in der Kultur- und Verhaltensänderung, nicht in einer Gesetzesänderung. Einige Mitglieder hinterfragten zudem die Aussagekraft einzelner Zahlen aus der Studie, insbesondere weil die Befragung Erfahrungen aus teilweise weit zurückliegenden Jahren abbilde und damit nur begrenzt ein aktuelles Bild der Lage zeichne. Weiter wurde argumentiert, dass die Armee in ihren Strukturen und Abläufen anders funktioniere als ein ziviles Arbeitsverhältnis, sodass eine Übertragung arbeitsrechtlicher Konzepte nicht zwingend zielführend sei. Der laufende Aktionsplan solle zunächst Gelegenheit erhalten, seine Wirkung zu entfalten.
Am Ende der Beratung lagen zwei Anträge vor: ein Antrag, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und ein Antrag, ihr keine Folge zu geben. Die Kommission hat nach sorgfältiger Abwägung mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die [PAGE 2386] bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend seien und primär die konsequente Umsetzung der bereits eingeleiteten Massnahmen entscheidend sei. Eine Minderheit erachtet hingegen eine gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht als notwendigen Schritt, um die Verantwortung der Institution Armee klarer zu definieren und den laufenden Kulturwandel nachhaltig zu unterstützen.
So beantragt die Mehrheit der Kommission dem Rat, der Initiative keine Folge zu geben und damit keine Gesetzesänderungsarbeiten aufzunehmen. Die Mehrheit sieht die laufenden Massnahmen der Armee als den geeigneten Weg, den notwendigen Kulturwandel weiterzuführen.