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Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-17

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 19.[NB]September 2025 ein Entlastungspaket für den Bundeshaushalt für die Jahre 2027 bis 2029 unterbreitet. Es sieht jährliche Entlastungen zwischen 2,4 und 3,1 Milliarden Franken vor, um den Haushalt im Gleichgewicht zu halten, sodass die verfassungsmässige Schuldenbremse eingehalten werden kann. Der Ständerat behandelt diese Vorlage als Erstrat.

Ihre Finanzkommission hat zuerst Anhörungen durchgeführt[NB]und das Paket sodann in den Subkommissionen und anschliessend in vier ganztägigen Sitzungen der Gesamtkommission beraten. Bei 31 der 57 vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen beantragt die Mehrheit der Kommission, dem Bundesrat zu folgen, zuweilen allerdings mit sehr knappen Mehrheiten. Bei den übrigen 26 Massnahmen wird eine Anpassung oder eine Streichung beantragt. Zudem werden 4 neue Massnahmen beantragt.

Die Anträge der Finanzkommission führen insgesamt zu folgenden Reduktionen der Entlastungswirkung: für das Jahr 2027 zu einer Reduktion um 603,5 Millionen auf 1,8 Milliarden Franken; für das Jahr 2028 zu einer Reduktion um 642,4 Millionen auf 2,35 Milliarden Franken; und für das Jahr 2029 zu einer Reduktion um 661,6 Millionen auf 2,48 Milliarden Franken. Für die Finanzplanjahre 2027 und 2028 ergibt dies voraussichtlich strukturelle Defizite im Umfang von einer halben Milliarde Franken, die vermutlich im Voranschlagsprozess aufzufangen wären. Für das Jahr 2029 jedoch beliefe sich das strukturelle Defizit auf rund 2 Milliarden Franken. Hier hat der Bundesrat bereits früher weitere Entlastungsmassnahmen angekündigt.

Die besondere Herausforderung bei diesem Entlastungspaket ist, dass eine Minderheit der Kommission gar nicht auf das Geschäft eintreten möchte, weil sie die Ausgangslage anders einschätzt und die Schuldenbremse anpassen möchte und deshalb auch sehr viele Sparmassnahmen grundsätzlich ablehnt. Die Mehrheit der Kommission teilt die Lagebeurteilung des Bundesrates, dass insbesondere die Mehrausgaben für die Armee und die 13.[NB]AHV-Rente ab 2027 zu [PAGE 1395] Milliardendefiziten führen, wenn keine Entlastungsmassnahmen getroffen werden. Bei der Armee hat das Parlament eine Verdoppelung der Ausgaben von 2024 bis 2032 beschlossen, das heisst von 5 auf 10 Milliarden Franken pro Jahr. Die 13.[NB]AHV-Rente wird den Bund in Zukunft zusätzlich 1 Milliarde Franken pro Jahr kosten.

Die Absicht des Bundesrates, die Entlastung vor allem ausgabenseitig vorzunehmen, wird von einer Mehrheit der Kommission unterstützt. Dagegen hatten die vorgeschlagenen Einnahmenerhöhungen einen schweren Stand. Die Kommissionsmehrheit beantragt, die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule zu streichen, und auch die Erhöhung der Versteigerung der Zollkontingente im Agrarbereich wird weitestgehend abgelehnt.

Rund die Hälfte der Massnahmen und des Volumens betrifft die Kantone, die dem Entlastungspaket deshalb sehr kritisch bzw. ablehnend gegenüberstehen. Die Kommission hat hier differenzierte Beschlüsse gefasst. Der umstrittenen Streichung des Gebäudeprogramms im Energiebereich hat sie mit knapper Mehrheit zugestimmt, während sie die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs aus grundsätzlichen Überlegungen klar abgelehnt hat. Im Landwirtschafts- und Ernährungsbereich hat die Kommission das Volumen der geplanten Entlastungsmassnahmen von 258 auf 44 Millionen Franken reduziert, also um 83 Prozent, und damit drei Argumenten Rechnung getragen: Das Agrarbudget wies in der Vergangenheit kein Wachstum auf. Aktuell ist die Marktsituation für viele Landwirtschaftsprodukte sehr herausfordernd. Weiter ergeben sich neue Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen der neuen Handelsverträge mit den Mercosur-Staaten und den USA.

Schliesslich noch ein Hinweis auf die 200 bzw. 300 Millionen Franken, die der Bundesrat im Eigenbereich einsparen will: Diese Massnahme wird von der Finanzkommission unterstützt. Im Umfang von 100 Millionen Franken wird diese Massnahme bei den Löhnen und Anstellungsbedingungen des Bundespersonals umgesetzt. Ein weiterer Teil von mindestens 80 Millionen Franken wird durch einen Abbau von bis zu 500 Vollzeitstellen umgesetzt, wobei voraussichtlich keine Entlassungen nötig sein werden.

Weil die Beratung des Entlastungspakets vermutlich viel Zeit beanspruchen wird, möchte ich hier nicht länger sprechen. Schliessen möchte ich mit einem Appell an das finanzpolitische Gewissen unseres Rates und seiner Mitglieder, also an Ihr finanzpolitisches Gewissen. Es ist sehr wichtig, dass der Bundeshaushalt substanziell entlastet werden kann. Wenn das nicht gelingt, müssen bereits beim Voranschlag 2027, also im nächsten Jahr, weitere grosse Kürzungen bei den nicht gebundenen Ausgaben erfolgen, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Das wäre ungerecht, weil es dann immer die gleichen Bereiche trifft, etwa die Bildung oder die Entwicklungshilfe oder auch die Landwirtschaft. Das sollten, das müssen wir gemeinsam verhindern. Vielen Dank.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.