Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-17
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-17
Wortprotokoll
Ich beginne gleich da, wo der Berichterstatter aufgehört hat, bei den Zahlen. Die Entlastungswirkung dieser Massnahme beträgt 800[NB]000 Franken. Es ist also ein relativ bescheidener Beitrag zu diesem EP 27. Es sind 800[NB]000 Franken, die Sie notabene auch sparen, wenn Sie hier der Minderheit folgen. Denn die Minderheit will im Finanzplan die gleiche Änderung machen und ist einverstanden, dass man für die drei Finanzplanjahre diese Kürzung vornimmt.
Die Minderheit ist aber nicht einverstanden mit der Gesetzesänderung, und zwar insbesondere aus drei Gründen.
1.[NB]Es besteht, wie ich Ihnen soeben gesagt habe, schlicht und einfach keine Notwendigkeit für diese Gesetzesänderung. Im Gesetz ist vorgesehen, dass sich die Beiträge des Bundes auf höchstens 80 Prozent belaufen. "Höchstens" bedeutet, dass es auch weniger sein kann, was die Minderheit mit ihrem Antrag beim Finanzplan ja gerade beweist. In diesen drei Jahren soll also eine Entlastung gemacht werden, aber nachher könnte man auch wieder höhere Beiträge sprechen. Wenn Sie das Gesetz ändern, dann ist bei 50 Prozent Schluss, und der Spielraum wird eingeschränkt.
2.[NB]Es ist eine Kritik der Kantone, dass hier - das ist jetzt genau so ein Beispiel - im Rahmen der Entflechtung geprüft werden müsste, wer für diese Beiträge zuständig ist. Denn es ist quasi eine Verbundaufgabe. Der Straf- und Massnahmenvollzug ist grundsätzlich Sache der Kantone. Ich sage dann beim dritten Grund noch etwas dazu, weshalb es trotzdem im Interesse des Bundes ist, hier zu bezahlen - aber es ist grundsätzlich Sache der Kantone. Jetzt stellen Sie sich vor: Wegen einer Gesetzesänderung, die nicht einmal finanzielle Folgen hat, da die Minderheit diese Einsparung ja[NB]ebenfalls[NB]machen[NB]will,[NB]und wegen 800[NB]000 Franken düpieren wir die Kantone, die absolut zu Recht sagen, dass das doch etwas sei, was man im Rahmen der Entflechtung diskutieren müsste.
3.[NB]Ich komme zuletzt noch zur Sinnhaftigkeit des Ganzen, denn Sie müssen schon sehen, um welche Beiträge es hier geht: Es geht um die Beiträge an die Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzeptionen im Straf- und Massnahmenvollzug, einschliesslich Versuche mit Vollzugsformen, die vom Strafgesetzbuch abweichen, sowie um Beiträge für spezialisierte Einrichtungen und Vorkehrungen für Kinder und Jugendliche, die in ihrem Sozialverhalten erheblich gestört sind. Jetzt müssen Sie einmal den Fokus anschauen: Der Straf- und Massnahmenvollzug kostet viel Geld. Da reden wir nicht von 800[NB]000 Franken, da reden wir von grossen, grossen Summen. Wenn man mit solchen Massnahmen erreichen kann, dass die Strafen und Massnahmen effizienter und vielleicht angepasster vollzogen werden können, dann hat man enormes Einsparpotenzial bei dieser Position. Diese Versuche ergeben also absolut Sinn.
Die Kantone sind für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig. Sie sind aber nicht unbedingt kompetent oder darauf fokussiert, solche neuen Vollzugsformen zu entwickeln. Das ist eben genau - und das wurde uns in der Subkommission bestätigt - die Kompetenz und die Rolle des Bundes. Als man 1984 dieses Gesetz eingeführt hat, war die Idee eben genau, dass der Bund solche Konzepte unterstützen und Massnahmen erproben kann, die dann im Vollzug zu deutlichen Einsparungen führen können.
Zusammengefasst kann ich Ihnen sagen: Wollen Sie hier etwas gefährden, was seit 1984 erfolgreich angewendet wird? Wollen Sie vorwegnehmen, dass das im Rahmen der Entflechtung mit den Kantonen geprüft wird, und diese Gesetzesänderung machen, obwohl Sie damit nicht einmal eine Einsparung erzielen können? Auch die Minderheit findet, dass man diese 800[NB]000 Franken für diese drei Finanzplanjahre sparen kann. Ich würde sagen, diese Gesetzesänderung ergibt nicht besonders viel Sinn.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Minderheit, bei der bestehenden Gesetzesbestimmung zu bleiben und sie dann im Rahmen der Entflechtung mit den Kantonen zu diskutieren.