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Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-17

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-17

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen bei der Eintretensdebatte gesagt, dass ich kein gutes Haar an dieser Vorlage lasse. Ich muss aber sagen, hier habe ich tatsächlich ein gutes Haar gefunden. Diese Massnahme wurde ja nicht nur in der Subkommission, der ich auch angehöre, einstimmig beschlossen, sondern auch in der Plenarkommission. Weshalb ich trotzdem noch spreche: Sie könnten zu Recht einwenden, dass diese Miniverfahrensbeschleunigung im Asylverfahren Sache der SPK wäre, die vorgängig nicht angehört werden konnte. Ich kann Ihnen aber auch in Rücksprache mit der Präsidentin der SPK sagen, dass die SPK nachträglich noch informiert worden ist, dass auch eine kurze Diskussion stattgefunden hat und dass vonseiten der SPK ebenfalls keine Einwendungen gegen diese Massnahme geltend gemacht wurden.

Dann erlaube ich mir noch kurz, auch in Rücksprache mit meinem Vorredner, zu Artikel 64abis AIG und Artikel 104 AsylG etwas zu ergänzen, denn diese Massnahme ist einerseits interessant, andererseits auch ein bisschen kontraintuitiv. Man könnte meinen, dass es keine Effizienzmassnahme sei, auf den Kostenvorschuss zu verzichten. Wenn Sie aber das Verfahren genau anschauen, dann sehen Sie: Es ist eben doch eine Effizienzmassnahme mit einem nicht unerheblichen Potenzial. Es geht nicht darum, auf die Bezahlung der Kosten zu verzichten, diese können nachher mit dem Entscheid nach wie vor vorgelegt werden; es geht darum, auf den Vorschuss zu verzichten. Weshalb?

Wenn sie beim Gericht, bevor sie die Arbeit aufnehmen, eine Frist für einen Kostenvorschuss ansetzen, setzen sie gemäss Praxis vielleicht eine Frist von 14 Tagen an. Wenn die Frist nicht eingehalten wird oder wenn eine Erstreckung beantragt wird, erstrecken sie die Frist. Sie verlieren demnach durch das Erheben des Kostenvorschusses, praxisgemäss 600 Franken, ungefähr einen Monat bei der Bearbeitung der Beschwerde. Dieser Monat kostet mehr als das Doppelte des Kostenvorschusses. Durch das Inkasso des Vorschusses verlieren sie das Doppelte an Zeit; während dieser Zeit wird das Verfahren nicht weiterbearbeitet. Deshalb macht es rein ökonomisch keinen Sinn, den Kostenvorschuss in jedem Fall zu erheben - insbesondere auch deshalb nicht, weil die Kosten häufig entweder über unentgeltliche Prozessführung oder zulasten der späteren Bonität der beschwerdeführenden Person gehen. Auch würde es am Schluss ökonomisch nicht einmal dann etwas bringen, wenn der Kostenvorschuss bezahlt würde, was oft aber nicht der Fall ist.

Wichtig ist dies vor allem dann, wenn es relativ klare Fälle sind. Es kann zwar weiterhin ein Kostenvorschuss vorgesehen werden, aber, ich sage dies zuhanden der Materialien, ein Verzicht auf einen Kostenvorschuss macht vor allem dann Sinn, wenn sie ein Verfahren schnell abschliessen können, weil die Beschwerde nicht eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat und auch die Prüfung zeigt, dass es ein relativ klarer Fall ist. Wenn sie dann diesen Monat sparen, können sie das Verfahren massiv beschleunigen. Dies sage ich als zusätzliche Erläuterung zuhanden der Materialien.

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