Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-17
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt, auf Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Weiterbildung zu verzichten. Die Gründe sind folgende: Der Weiterbildungsmarkt ist weitgehend privatwirtschaftlich organisiert. Es gibt in diesem Bereich sehr namhafte Mitnahmeeffekte. Mehrfach schon gab es Kritik der Eidgenössischen Finanzkontrolle daran, wie und wofür diese Beiträge an die Organisationen der Weiterbildung gehen und wie ihre Wirkung ist. Schwergewichtig geht es hier ja um die Förderung der Grundkompetenzen, und dabei ist zu beachten, dass das eine ureigene Aufgabe der Kantone ist und dass sich der Bund mit Spezialgesetzen im Ausländerrecht, in der ALV und IV hier schon engagiert. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Bestimmungen aufzuheben. Die Entlastungswirkung ist bei 19,8 Millionen Franken.
Diese drei Anträge, die Sie hier vor sich haben, sehen alle vor, auf die Gesetzesänderung zu verzichten, mit Verweis auf die Kann-Bestimmung in Artikel 12 Absatz 1 WeBiG. Es ist also ohne Weiteres möglich, das Gesetz so zu belassen und bei der entsprechenden Position im Voranschlag den Betrag anzupassen. Die Kommissionsmehrheit möchte die volle Entlastungswirkung beibehalten, also die gut 19 Millionen Franken. Die Minderheit I (Herzog Eva) möchte die Entlastungswirkung knapp halbieren, sie möchte hier weiterhin 10[NB]Millionen[NB]Franken budgetieren. Die Minderheit II (Maillard Pierre-Yves) empfiehlt Ihnen, auf eine Kürzung ganz zu verzichten.