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Michel Matthias · Ständerat · 2025-12-17

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-17

Wortprotokoll

Gerne möchte ich noch ein paar Worte zur Position der Mehrheit der WBK-S sagen und dabei mit dem gesamten BFI-Bereich und seinem angeblichen Wachstum beginnen. Es wurde insinuiert, dass der BFI-Bereich überdurchschnittlich wachse. Ich glaube, das muss man insgesamt relativieren. Betrachtet man den Anteil des BFI-Bereiches am Bundeshaushalt in den letzten Jahren, so ist dieser Bereich zu sehr grossen Teilen stabil geblieben. 2012 lagen die Ausgaben für Bildung, Forschung und Innovation bei 10,8 Prozent, 2024 sanken sie auf 9,9 Prozent des Bundeshaushaltes. Damit blieb der Anteil der BFI-Ausgaben am Bundeshaushalt stabil, trotz eines Wachstums der Studierendenzahlen im Hochschulbereich um 26 Prozent in derselben Periode.

Gemäss der Botschaft des Bundesrates macht der BFI-Bereich, wie gesagt, rund 10 Prozent des Bundesbudgets aus. Gemäss Bundesrat soll sich der BFI-Bereich 2027 mit 18,5 Prozent und 2028 mit 15,2 Prozent am Entlastungsprogramm beteiligen. Bei ihm soll also überdurchschnittlich stark zugunsten anderer Aufgaben gekürzt werden. Hier hat die Finanzkommission zu Recht korrigiert, indem sie diese Gesetzesänderung ablehnt und beim Finanzplan einen Mittelweg findet. Das halte ich grundsätzlich für richtig.

Nun möchte ich noch ein paar Worte zum Antrag der Kommissionsmehrheit sagen, den ich unterstütze, und zum Antrag der Minderheit II (Stark), den ich ablehne. Der Antrag der Minderheit II will zum Entwurf des Bundesrates zurückkehren. Bei Letzterem handelt es sich um eine doppelte Korrektur: Zum einen soll das Adverb "höchstens" eingefügt werden, zum andern sollen die Zahlen geändert werden. Wenn man "höchstens" einführt, kann man die zwei Zahlen gemäss geltendem Recht im Grunde stehenlassen; der Spielraum bleibt. Genau das lebt die Mehrheit der Finanzkommission mit ihrem Antrag im Finanzplan vor.

Den BFI-Bereich halte ich für entscheidend, deshalb folge ich der Mehrheit der Kommission. Es geht um eine Änderung bei einer Aufgabe von Bund und Kantonen, und dies, wie erwähnt, während der vierjährigen BFI-Periode, also gewissermassen während des Spieles. Weiter geht es um die Kompetenzen der kantonalen Hochschulen im Bereich der Gebühren, wie auch Kollege Fivaz erwähnt hat, was wiederum Auswirkungen auf die interkantonalen Vereinbarungen hat. Hier gerät man in eine Schleife, in der sowohl Träger- als auch Nichtträgerkantone Probleme mit der Finanzierung bekommen. Ich bin der Ansicht, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit sowohl beim Finanzplan als auch bei der Gesetzesänderung richtig ist und verdeutlicht, dass dieser Bereich zwar betroffen ist, jedoch nicht überproportional wie gemäss Bundesratsentwurf.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen.