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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2025-12-17

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt unserem Rat, dass sich die Schweiz an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) beteiligt. Der zu genehmigende Verpflichtungskredit beträgt 1,561 Milliarden Franken. Ihre Kommission hat sich am 6.[NB]Oktober mit der Vorlage beschäftigt und den beantragten Bundesbeschluss beraten. Dabei wurden folgende Punkte erörtert und debattiert.

Ist diese Bank eigentlich gut aufgestellt, oder besteht das Risiko, dass die Schweiz eines Tages zur Zahlung des gezeichneten Garantiekapitals verpflichtet wird? Die Bank ist gut aufgestellt, seit ihrer Gründung hat sie Investitionen im Umfang von 83 Milliarden Dollar ermöglicht. Mit dem Garantiekapital wird eine hohe Bonität ermöglicht. Das Garantiekapital wird aber nicht eingezahlt und kann nur unter ausserordentlichen Voraussetzungen abgegolten werden. Für die Eidgenossenschaft ist die Zeichnung des Garantiekapitals also eine Eventualverpflichtung. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission sind daher der Meinung, dass das hier zu verpflichtende Garantiekapital wahrscheinlich kaum jemals eingefordert wird.

Was aber, wenn es dennoch so weit kommt? Der Abruf des Garantiekapitals ist gemäss den Darstellungen in der Botschaft eine Ultima Ratio. Die Bank hätte bis zu diesem Zeitpunkt grobe Fehler gemacht. Es müssten über mehrere Jahre Kreditausfälle resultiert haben. In dieser Situation würde sich die Eigenkapitalquote verringern, und die Bank würde in ihrer Bonität zurückgestuft. Heute hat die AfDB ein Triple-A-Rating; Sie kennen grosse Schweizer Banken, die kein Triple-A-Rating haben. Das Garantiekapital ist also die allerletzte Verteidigungslinie und kann nur mit einem qualifizierten Mehr des Exekutivrates beantragt werden.

Das führt mich zur Frage und zur Debatte, wie die Bank ihre Gouvernanz ausgestaltet hat. Diese Frage wurde vom Bundesrat dahin gehend beantwortet, dass die Gouvernanz mit anderen Entwicklungsbanken vergleichbar und seit der siebten Kapitalerhöhung weiter verbessert worden sei. Die Schweiz hat alle diese Gouvernanzverbesserungsmassnahmen jeweils unterstützt und wird sie weiterhin einfordern.

Kritische Fragen wurden auch bezüglich des Missbrauchs von AfDB-Krediten durch autoritäre Regimes gestellt, dies auch im Lichte der starken Investitionspräsenz von China auf dem afrikanischen Kontinent. Auch die Frage der Kommissionsminderheit, ob mit dieser Verpflichtung ein Nutzen für die Schweiz einhergehe, wurde beantwortet. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch Schweizer Firmen in verschiedenen afrikanischen Ländern bei Infrastrukturanlagen - Hafenanlagen, Flughäfen und Bahninfrastruktur - engagiert sind. Die Schweiz achtet darauf, dass die vom Parlament vorgegebenen Investitionsfelder auch in dieser Entwicklungsbank umgesetzt werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass dem Parlament bereits im Jahre 2023 ein Bericht vorgelegt wurde. Zurzeit wird an einem zweiten Rechenschaftsbericht gearbeitet, sodass man einen Einblick bekommt, was die Schweiz in diesen Entwicklungsbanken mitgestaltet.

Die Minderheit wollte die Beratung sistieren und diesen zweiten Bericht abwarten. Die Mehrheit aber sah die solide Gouvernanz, das höchste Rating und anerkannte die Schuldentragfähigkeit der AfDB. Entwicklungsbanken sind eigentlich, wurde in der Kommission gesagt, eine Erfolgsgeschichte. Die Mehrheit sah auch die Opportunitäten für global agierende Schweizer Unternehmen. Die Minderheit der Kommission erwog, eine weitere Risikoabschätzung zu veranlassen, und zweifelte an der Stabilität der Bank.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Erhöhung des Garantiekapitals der Afrikanischen Entwicklungsbank zuzustimmen.

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