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Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-17

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-17

Wortprotokoll

Ich erlebe hier das seltene Phänomen, dass ich zwei Minderheiten habe und gar nicht weiss, wo sie sich genau widersprechen. Aber ich danke dem Berichterstatter der Kommission, dass er darüber aufgeklärt hat, dass die Minderheit I dem Entwurf des Bundesrates folgen und die Minderheit II beim geltenden Recht bleiben möchte. Soweit ich mich erinnere, ist dieses Phänomen zustande gekommen, weil wir in der Finanzkommission auf einen Beschluss zurückgekommen sind und dann nochmals abgestimmt haben. Es war also eine zweimal geführte Diskussion, und offenbar ist die Minderheit I, die die ältere, aber nicht die bessere Variante war, dann quasi auf der Fahne stehengeblieben. Faszinierend ist aber auch, dass Sie, wenn Sie bei den beiden Minderheiten die Namen zusammenzählen, auf sieben Personen kommen. Das heisst, wenn ich jetzt sage, dass die beiden Minderheiten fusionieren, ist es eigentlich eine Mehrheit der Kommission. Aber ich vermute, dass ich die Kompetenz dazu nicht habe.

Jetzt spreche ich erst kurz zur Minderheit I. Ihr geht es vor allem darum, weiterhin 10 Millionen Franken für die Förderung der Nachtzüge einzustellen.

Ich frage jetzt, ob ich auch direkt für die Minderheit II sprechen kann. Sie fordert das, was, glaube ich, die meisten, die in dieser Minderheit sind, nach dem Rückkommensantrag auch wirklich beabsichtigt haben, nämlich, beim geltenden Recht zu bleiben. Ich kann Ihnen das begründen, möchte aber eines vorausschicken. Kollege Stark hat gesagt, es gehe einmal mehr um die Nachtzüge. Ich möchte hier einfach vorausschicken, dass es nicht nur um die Nachtzüge geht. Das sehen Sie, wenn Sie den Gesetzestext prüfen. Es geht nämlich vielmehr um den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr in der Nacht mit Nachtzügen und am Tag mit Tagzügen; ich komme nachher noch einmal darauf zurück. Und wenn Sie Absatz 1 Buchstabe b anschauen, sehen Sie, dass es im gleichen Artikel auch um die synthetischen Treibstoffe geht. Zumindest der Teil zum Gesetz umfasst also ein weit breiteres Feld als nur die viel geliebten und viel erwähnten Nachtzüge.

Weshalb beantragt Ihnen die Minderheit II, beim geltenden Recht zu bleiben? Wenn Sie sehen, dass das geltende Recht ja nur Kann-Bestimmungen und Bestimmungen zu Höchstgrenzen vorsieht, ist klar, dass wir auch mit dem geltenden Recht das tun können, was wir im Voranschlag für das nächste Jahr beispielsweise beim grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr gemacht haben. Dort haben wir die entsprechenden Budgetpositionen auf Beträge zwischen dem Minimum von 0 und dem Maximum von 30 Millionen Franken festgelegt. Es besteht also keine starke Zweckbindung, die bestimmt, wie viel wir investieren müssen. Es gibt einfach eine Höchstgrenze. Dasselbe gilt für die synthetischen Treibstoffe. Notabene haben wir auch all die Positionen, die davon betroffen sind, im Rahmen des Voranschlags dieses und letztes Jahr bereits diskutiert, und wir haben uns die Freiheit genommen, dort den Entwurf des Bundesrates auch abzuändern.

Der Entwurf des Bundesrates scheint mir selbst aus der Sicht des Bundesrates nicht vorteilhafter zu sein, weil er bei Buchstabe b eine harte Zweckbindung einfügt: 50 Prozent der Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge müssen der Entwicklung und Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen zugeführt werden. Wenn Sie die Bestimmung gemäss geltendem Recht ansehen, dann sehen Sie, dass das 50 Prozent sein können. Es können weniger sein, es können aber auch mehr sein. Das heisst, wenn man jetzt mit der doch starken Minderheit diesen Gesetzestext analysiert, kommt man zu folgendem Schluss: Sowohl die Tag- und Nachtzugverbindungen als auch die synthetischen Treibstoffe sind Verlierer der neuen Gesetzesbestimmung. Auch das Parlament ist ein Verlierer der neuen Gesetzesbestimmung, weil dessen Flexibilität massiv eingeschränkt wird. Und auch der Bundesrat, der ja eigentlich nicht dafür bekannt ist, gebundene Ausgaben besonders zu lieben, ist Verlierer, weil meiner Meinung nach hiermit eine neue Zweckbindung geschaffen wird. Deshalb ist die sehr divers zusammengesetzte Minderheit II, die nach einer Fusion mit der Minderheit I sogar zur Mehrheit würde, es aber nicht ist, der Meinung, dass Sie beim geltenden Recht bleiben können. Sie könnten trotzdem der Mehrheit der Kommission folgen und die Beiträge für den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr auf null setzen.

Jetzt kommt der zweite Teil, nämlich der Finanzplanteil. Hier beantragt Ihnen die Minderheit II, bei den 10 Millionen Franken zu bleiben. Auch hier muss ich Ihnen sagen, dass das Volk gesprochen hat. Auch hier haben wir klare Entscheide. Das Parlament hat gesprochen. Wir haben hier festgelegt, dass wir einen Teil der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge für den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr einsetzen. Es geht nicht mehr um den Nachtzug nach Malmö. Der Nachtzug nach Malmö via Kopenhagen und andere Städte ist Geschichte. Das muss man aus meiner Sicht wohl leider sagen.

Wenn man sich erkundigt, welche Projekte anstehen, die mit diesen 10 Millionen Franken gefördert werden könnten, dann erfährt man, dass es vor allem Tagzugprojekte sind. Gemäss SBB ist dies zum Beispiel die Tagzugverbindung von Genf nach Barcelona. Dann gibt es die Verbindung von Zürich nach Rom, was besonders deshalb interessant ist, weil man Mailand umfahren und das nicht gerade angenehme Umsteigen in Mailand umgehen kann. Zudem gibt es Angebotsverbesserungen auf der Linie Genf-Lyon.

Das Interessante an diesen Massnahmen ist, dass die Tagzugverbindungen üblicherweise nach einer gewissen Anfangsphase, in der gefördert werden muss, relativ schnell selbsttragend sein können. Das ist auch im Gesetz vorgesehen. Wenn Sie mich reden hören, meinen Sie vielleicht, es gehe hier um die nächsten fünfzig Jahre. Nein, es geht nur um den Zeitraum bis 2030. Die Förderung ist ohnehin nur bis 2030 vorgesehen. Das heisst, man könnte gerade diejenigen Angebote, die ich Ihnen genannt habe, mit diesen 10 Millionen Franken finanzieren und entwickeln, dass sie dann nach 2030[NB]selbsttragend[NB]sind[NB]und[NB]weiterbetrieben[NB]werden können.

Das Letzte, was ich Ihnen noch sagen muss, ist: Um die Schweiz herum werden solche internationalen Verbindungen ausgebaut. Sie wissen, dass wir, was die Bahn angeht, ein Musterschüler und ein Musterland sind. Um die Schweiz herum wird ausgebaut. Mittlerweile machen wir uns nicht mehr über Italien lustig, sondern bewundern den Frecciarossa, der dort fährt. Wenn wir jetzt hier nicht auch ein bisschen etwas machen, dann verlieren wir bei den internationalen Verbindungen auch ein Stück weit den Anschluss, und das wäre äusserst schade.

Ich bitte Sie, hier nicht mehr in die Nachtzugdebatte zu verfallen, sondern das Gesetz so zu belassen, wie es jetzt ist, und dann die Mittel auch für die internationalen Verbindungen zu sprechen.

Ich erlaube mir aber zuletzt noch den Hinweis, dass die beiden Fragen selbstverständlich unabhängig voneinander zu bewerten sind. Der Antrag der Minderheit I (Zopfi) entspricht dem Entwurf des Bundesrates, der Antrag der Minderheit II (Zopfi) nicht.