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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-17

Wortprotokoll

Es gibt drei Unterschiede zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem vorliegenden Antrag der Finanzkommission. Der Antrag hebt die Befristung der Subventionen für die alternativen Antriebe auf, der Antrag lässt, anders als der Bundesrat, die Unterstützung des Ortsverkehrs und des übrigen konzessionierten Verkehrs zu, und der Antrag verringert die Entlastungswirkung des Pakets um 10 Millionen Franken pro Jahr. Sie sehen [PAGE 1434] das auf der Fahne in Artikel 41a Absätze 1 und 2 respektive Artikel 21a nach Fassung der Kommission.

Sowohl im aktuell geltenden CO2-Gesetz als auch im Entwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 ist die Förderung bis 2030 befristet. An dieser Befristung wollen wir festhalten. Ziel der Förderung war, die Umrüstung auf solche Antriebstechnologien zu beschleunigen. Der Bundesrat will alternative Antriebssysteme nur beim regionalen Personenverkehr beibehalten, aber nicht im Ortsverkehr. Die Umrüstung im Ortsverkehr und im übrigen konzessionierten Verkehr ist nicht Aufgabe des Bundes; der Ortsverkehr ist ohnehin nicht Aufgabe des Bundes. Und der Verzicht auf die Förderung des Ortsverkehrs und des übrigen konzessionierten Verkehrs erlaubt es wirklich mit gutem Gewissen, hier 10 Millionen Franken zusätzlich einzusparen. [GZ]

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.

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