Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-09-25
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-25
Wortprotokoll
Ich kann es relativ kurz machen. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, in der Gesetzgebung für die berufliche Vorsorge die letzte Differenz zu bereinigen. Es ist etwas ungewöhnlich. Weil das Problem in Artikel 20a, welches vor Ihnen liegt, erst ganz zum Schluss, in der letzten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens, aufgetaucht ist, hat unsere Kommission dem Ständerat das Einverständnis zu dieser vorliegenden Korrektur geben müssen und es auch gegeben.
Worum geht es? In Artikel 20a wird die Begünstigung von Hinterlassenenleistungen geregelt. Es wurden damit in dieser Revision teilweise Ausdehnungen beschlossen, aber auch Einschränkungen, und es hat sich hier ein offensichtlicher Fehler eingeschlichen. Es geht nicht um 50 Prozent der von der versicherten Person einbezahlten Beiträge, sondern um die gesamten von der versicherten Person einbezahlten Beiträge oder aber - und das ist dann wieder richtig - um 50 Prozent des ganzen Vorsorgekapitals. Das ist dieser Fehler, der sich hier eingeschlichen hat und den es zu korrigieren gilt, weil 50 Prozent der Beiträge der Arbeitnehmer oder Versicherten natürlich eine völlig unverständliche Kürzung wäre. Das hat in der Öffentlichkeit zu Recht Protest und Unruhe ausgelöst, und damit wäre eigentlich dieser Mangel korrigiert.
Mit dem Vorschlag der Einigungskonferenz zu dieser letzten Differenz wäre dann die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge unter Dach. Ich nehme an, dass diese Revision nicht so viel zu diskutieren geben wird, weil sie immerhin einen Ausbau von etwa 300 Millionen Franken beinhaltet. Diese 300 Millionen Franken kommen den kleinen Einkommen zugute und vor allem auch den Frauen. Das dürfte dafür sorgen, dass die Entscheidung über diese letzte Differenz ruhig über die Bühne gehen dürfte.