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Tuena Mauro · Nationalrat · 2025-12-17

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17

Wortprotokoll

Dieses Geschäft beschäftigt Ihre Finanzkommission bereits seit längerer Zeit. Am 20.[NB]November 2023 forderten die Finanzkommission und später das Parlament den Bundesrat durch ein Postulat auf, zu prüfen, ob der Kostendeckungsgrad beim Bundesamt für [PAGE 2435] Zivildienst auf mindestens 100 Prozent angehoben werden kann. Später, am 3.[NB]April 2025, reichte meine geschätzte Kollegin Sandra Sollberger in der Finanzkommission auch eine entsprechende Motion zur Umsetzung dieses Anliegens ein. Ihre Finanzkommission sistierte die Motion und hörte das Bundesamt für Zivildienst detailliert an. An dieser Stelle möchte ich mich bei Bundesrat Parmelin und dem Direktor des Bundesamtes für Zivildienst herzlich dafür bedanken.

Warum kommt man auf die Idee, den Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivildienst zu erhöhen, und warum wird ein Kostendeckungsgrad von mindestens 100 Prozent gefordert? Im Moment bzw. in den letzten Jahren - ich kann ja nicht in die Zukunft blicken - lag der Kostendeckungsgrad zweimal bei 95 und 96 Prozent, bevor er auf etwa 90 Prozent sank. Sie wissen, dass das Bundesgericht zum Kostendeckungsprinzip generell entschieden hat, dass der Kostendeckungsgrad 105 Prozent nicht überschreiten darf. Darum ist der entsprechende Rahmen recht klein. Die Bemessung der Abgabe muss sowohl das Äquivalenz- als auch das Kostendeckungsprinzip berücksichtigen. Der Kostendeckungsgrad muss mindestens 100 Prozent betragen, wie im Postulat bzw. in der Motion gefordert, und darf, wie ich vorhin gesagt habe, höchstens 105 Prozent betragen. Der Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivildienst wird berechnet, indem die Einnahmen mit den Ausgaben ohne Berücksichtigung der Transferausgaben verglichen werden.

Vorausgesetzt, Sie nehmen die vorliegende Motion an bzw. überweisen sie an den Bundesrat, würde die Bundeskasse jährlich 2,5 Millionen Franken zusätzlich einnehmen. Wichtig für die Finanzkommission ist, und ich möchte das betonen, dass diese Motion selbstverständlich nur für die Zukunft gilt und nicht rückwirkend, das heisst, sie würde nur für künftige Zivildiensteinsätze zur Anwendung kommen. Hierzu ein Beispiel: Liegt der Kostendeckungsgrad 2025 unter 100 Prozent oder über 105 Prozent, wird dies nicht rückwirkend berechnet, denn das wäre ein enormer Aufwand, wie uns Herr Hartmann in der Kommission erläutert hat. Stattdessen würde die Regelung für die Zukunft gelten, unabhängig davon, ob der Wert dann niedriger oder höher ist.

In diesem Sinne und aufgrund der genannten Argumente ist Ihre Finanzkommission fest davon überzeugt, dass der Aufwand mit der Motion, so wie sie jetzt vorliegt, gering ist und dass Sie die Motion daher unterstützen können.