preparatory:AB 368426
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben schlägt Ihnen heute eine gezielte, aber wesentliche Revision des Landwirtschaftsgesetzes vor. Wir haben es gehört, das Ziel ist klar: die Einführung eines vereinfachten Zulassungsverfahrens für moderne Pflanzenschutzmittel.
Die Revision geht auf die parlamentarische Initiative Bregy 22.441, "Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen", zurück, welche am 16.[NB]Juni 2022 eingereicht wurde. Im Rahmen der Vorprüfung gab die WAK-N der Initiative am[NB]30.[NB]Januar 2023 mit 15 zu 10 Stimmen Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am[NB]25.[NB]Januar 2024 mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Daraufhin startete die WAK-N mit der Ausarbeitung der Vorlage und verabschiedete am 20.[NB]August 2024 einen Vorentwurf für die Vernehmlassung.
Mit 145 Stellungnahmen wurde die Vernehmlassung rege genutzt. Zwanzig Kantone und viele weitere Teilnehmer stimmten der Vorlage zumindest im Grundsatz zu. Es wird begrüsst, dass der Handlungsbedarf bezüglich fehlender Pflanzenschutzmittel erkannt wurde und dass das Zulassungsverfahren weiter auf die EU abgestimmt werden soll.
Am 18.[NB]August 2025 verabschiedete die Kommission den Gesetzentwurf. Der Bundesrat gab seine Stellungnahme am[NB]22.[NB]Oktober 2025 ab. Schliesslich verabschiedete die Kommission am 3.[NB]November 2025 den vorliegenden Entwurf zuhanden des Rates.
Das Ziel des Entwurfes ist einfach und pragmatisch: Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel soll beschleunigt werden, um der Schweizer Landwirtschaft einen ausreichenden Zugang zu wirksamen, modernen, an die Bedürfnisse vor Ort angepassten und den europäischen Standards entsprechenden Produkten zu gewähren. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt aufrechterhalten werden. Diese Ziele stehen nicht im Widerspruch zueinander, ganz im Gegenteil.
Es liegen zwei Minderheitsanträge vor. Die Minderheit Ryser beantragt, die Vorlage bis zu einem Entscheid über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur Europäischen Union zu sistieren. Sie ist der Ansicht, dass eine in dieses Abkommen integrierte Gesamtlösung einer punktuellen Anpassung des innerstaatlichen Rechts vorzuziehen sei. Die Minderheit Bertschy beantragt hingegen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie befürchtet, dass eine erleichterte Anerkennung von Zulassungen ausländischer Behörden zu einer Schwächung des Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt führen könnte.
Die Mehrheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten, weil die derzeitige Situation nicht mehr tragbar ist. Derzeit sind beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zwischen 600 und 700 Zulassungsgesuche - Sie hören richtig - für Pflanzenschutzmittel hängig. Diese Situation ist unhaltbar. Für Landwirte in der Schweiz, die ihr Land ja nicht einfach verlassen können, ist es essenziell, dass sie innovative, neue Wirkstoffe zumindest im Gleichschritt mit der EU bekommen. Was gar nicht geht, ist, dass wir hierzulande eine Totalblockade fahren und dann einfach Lebensmittel aus dem Ausland importieren, wo diese Pflanzenschutzmittel bereits zugelassen sind. Die heimische Landwirtschaft auf Heidiland zu trimmen, ist nicht nur unfair, sondern angesichts der globalen Verwerfungen auch ein Risiko. Was wir hier anbauen können, sollten wir auch hierzulande anbauen. Die Bevölkerung will regionale Lebensmittel. Das zeigen nicht nur Umfragen, sondern auch Verkaufsstatistiken. Aus Sicht des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt ist es absurd, dass innovative Produkte verhindert werden, die zum Teil gar nicht giftig sind oder keine Chemie oder Pheromone enthalten, die nicht zugelassen sind.
Der vorliegende Entwurf zielt genau darauf ab, diese Situation zu korrigieren. Er sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel, die in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien oder den Niederlanden zugelassene Wirkstoffe enthalten, in der Schweiz ebenfalls zugelassen sind und bei uns nach einem vereinfachten - ich betone: nach einem vereinfachten - Verfahren zugelassen werden können.
Jetzt komme ich auch noch auf die Frage zu sprechen, die vorhin gestellt wurde. Wieso beziehen wir die Niederlande und Belgien mit ein? Das stellt sicher, dass Gemüse weiterhin in grosser Vielfalt produziert werden kann und innovative Gemüsesorten aus den Niederlanden und Belgien adaptiert werden können. Um es klar zu sagen: Es ist kaum nachvollziehbar, dass ein Produkt, das in Deutschland und Österreich für Mensch und Tier als sicher eingestuft wird, plötzlich gefährlich sein soll, wenn es die Schweizer Grenze überquert. Mit dem Entwurf bleibt es weiterhin möglich, eine spezifische Bewertung auch im Bereich des Gewässerschutzes vorzunehmen.
Der Bundesrat wendet ein, dass am 1.[NB]Dezember 2025 die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft getreten ist. Die Mehrheit der Kommission begrüsst diese Entwicklung, sie ist jedoch der Ansicht, dass die Verordnung nicht ausreicht. Wir brauchen einen klaren, stabilen Rechtsrahmen, der die Verfahren vereinfacht, ohne den Schutz von Bevölkerung und Umwelt zu gefährden.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.