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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-12-17

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-12-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, nicht auf die parlamentarische Initiative einzutreten. Sie ist überholt, wir haben es vorhin gehört. Der Bundesrat hat bereits die Pflanzenschutzmittelverordnung revidiert und die Anliegen weitgehend umgesetzt. Diese parlamentarische Initiative noch umzusetzen, wäre eine Zwängerei.

Was über die Verordnungsänderung hinaus gefordert wird, ist, dass die Schweiz die Zulassungsentscheidungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten für Wirkstoffe und Produkte zum Pflanzenschutz übernimmt, ohne diese sorgfältig zu prüfen, und auch noch Notfallzulassungen automatisch nachvollzieht. Das steht in eklatantem Widerspruch zum Gewässerschutz und zu all den Versprechungen, die wir im Rahmen des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel bekommen haben. Dies steht auch in Widerspruch zu den Versprechungen, die der Bevölkerung im Rahmen der Abstimmung zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizid-Initiative gemacht wurden. Es war damals vom strengsten Gesetz Europas die Rede, das wir in der Schweiz mit den Massnahmen des Bundesrates kriegen würden. Mit dieser parlamentarischen Initiative würden wir aber zum Schlusslicht, zum Pestizidbecken Europas. Es ist eine ganze Liste von veralteten, für Kleinlebewesen, für Fische, für die Umwelt höchst toxischen Wirkstoffen, die ohne eine vertiefte Prüfung durch die Schweizer Behörden in unsere Gewässer und Böden gelangen könnten, weil in den umliegenden Ländern verschiedenste Pestizide zugelassen sind, die in der Schweiz eigentlich verboten sind.

Es geht nicht um modernen Pflanzenschutz, wie der Titel suggeriert, es geht nicht darum, dass wir alternative Spritzmittel, die weniger schädlich sind, entwickeln und zulassen würden; das haben wir bereits mit separat überwiesenen Motionen, die Fast-Track-Verfahren vorsehen, gefordert. Nein, die parlamentarische Initiative Bregy würde es ermöglichen, dass veraltete toxische Substanzen in unsere Gewässer gelangen und der Umweltschutz gegenüber heute noch stärker aufgeweicht wird; das im Wissen, dass die Schweiz eine andere Topografie, ein ausgefächertes Wassersystem hat, dass wir besondere Risiken der Streuung und auch eine ganz andere Trinkwassergewinnung haben. In der Schweiz gibt es rund 2400 eigenständige Wasserversorgungen, ein grosser Teil des Grundwassers wird ohne Aufbereitung gewonnen. Das ist etwa nicht mit Holland vergleichbar, das Hochleistungsmaschinerien für die chemische Trinkwasseraufbereitung kennt. Die klimatischen, topografischen und landwirtschaftlichen Bedingungen in der Schweiz sind im Vergleich zu den Nachbarländern sowie Belgien und den Niederlanden zu verschieden, um die Zulassung aus anderen Ländern in einem vereinfachten Verfahren zu übernehmen.

Mit der bereits revidierten Verordnung wird eine Zulassung nur nach sorgfältiger Prüfung durch das BLV möglich; das ist wichtig. Die parlamentarische Initiative Bregy will die Zulassungsfrist so kürzen, dass dem BLV kaum Zeit bliebe, das Gesuch seriös zu prüfen. Der Bundesrat hält fest, dass sich die vorgesehene Frist schwer einhalten lässt. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass Pestizide ohne seriöse Prüfung zugelassen würden. Noch schlimmer ist jedoch, dass neu auch Notfallzulassungen aus den umliegenden Ländern automatisch anerkannt werden sollen. Notfallzulassungen werden erteilt, wenn Schädlinge mit den vorhandenen Mitteln nicht bekämpft werden können. Das ist ein regionales Phänomen. Solche Notfallzulassungen muss man eng begrenzen, da man potenziell auch risikoreiche Pestizide zulässt.

Es ist nicht nur für die Umwelt ein Problem, sondern auch für die Gesundheit. Wir hörten in den Anhörungen auch einen Professor für Neurowissenschaften an. Er erzählte uns, dass wir neu fünf Substanzen, die alle Parkinson verursachen, in der Schweiz zulassen müssten, weil sie bereits in der EU zugelassen sind. Diese Pestizidexposition, die sich verstärken würde, ist nicht nur bezüglich Parkinson ein Problem, sie ist es auch bezüglich anderer neurologischer Erkrankungen.

In der Vernehmlassung gab knapp die Hälfte der Kantone sehr kritische Stellungnahmen ab, auch ein Landwirtschaftskanton wie Luzern unterstützte die Minderheiten, und die Vernehmlassungsantwort des Wasserforschungsinstitutes[NB]Eawag war vernichtend.

Ich bitte Sie, diese parlamentarische Initiative abzulehnen. Die Verordnungsänderung ermöglicht Verbesserungen mit einer sorgfältigen Prüfung, die parlamentarische Initiative tut das nicht. [GZ]

Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.