Jenny This · Ständerat · 2000-03-21
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-21
Wortprotokoll
Ich befürworte den Kommissionsantrag ebenfalls, denn der Nationalrat hat - insbesondere mit den 120 Millionen Franken, die er zugunsten der privaten Waldbesitzer bezahlen will - einen äusserst fragwürdigen und gefährlichen Entscheid gefällt.
Das ganze forstliche Subventionswesen basiert auf dem Grundsatz von Artikel 35 des Waldgesetzes, wo es in Absatz 1 heisst: "Der Bund fördert im Rahmen der bewilligten Kredite die Massnahmen zur Walderhaltung und zum Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor Naturereignissen sowie die Ausbildung, die Forschung und die Grundlagenbeschaffung." Es werden also nur dann forstliche Subventionen ausbezahlt, wenn es darum geht, den Wald beziehungsweise seine Funktion zu erhalten. Eine Entschädigung im Schadenfall kann allenfalls Sache einer Versicherung sein, keinesfalls aber Sache des Bundes und der Kantone im Rahmen der Waldgesetzgebung.
Beginnt man nun, nach dem Giesskannenprinzip Subventionen an Geschädigte auszubezahlen, dann wird der Bund in naher Zukunft unangenehme Überraschungen erleben. Es ist deshalb von allergrösster Bedeutung, dass wir konsequent den gesetzeskonformen und in den letzten Jahren befolgten Weg einhalten und forstliche Subventionen gezielt nur dort ausbezahlen, wo Massnahmen zur Erhaltung des Waldes und dessen Funktion auch tatsächlich notwendig sind.
Anlässlich der Sitzung der Kantonsoberförster der Ostschweiz vom vergangenen Mittwoch stellten diese übereinstimmend fest, dass offensichtlich eine gezielte Desinformationskampagne läuft und dass viele eidgenössische Parlamentarier falsch oder zumindest ungenau informiert worden sind. Neben dem gefährlichen Präjudiz, das hier für weitere Subventionierungen im Waldbereich geschaffen worden ist, ist auch zu befürchten, dass die den Waldbesitzern auszubezahlenden 120 Millionen Franken bei den ordentlichen Forstkrediten abgestrichen werden. Somit würden insbesondere die für die Waldpflege benötigten Gelder empfindlich gekürzt, was für die nicht oder weniger stark geschädigten Kantone wie beispielsweise Graubünden, Glarus oder Uri unerfreulich wäre.
Desinformiert wurden zahlreiche Parlamentarier auch mit der Aussage, dass die Privatwaldbesitzer keine Subventionen erhalten würden und auch nach dem Sturm Vivian keine erhalten hätten. Das trifft in keiner Weise zu. Im Unterschied zur alten Forstgesetzgebung unterscheidet die neue, seit 1993 gültige Waldgesetzgebung nicht mehr zwischen Privatwald und öffentlichem Wald. Folglich gilt für alle dasselbe. Privatwaldbesitzer erhalten also genau das Gleiche wie finanziell schwache Gemeinden.
Deshalb möchte ich Sie ebenfalls bitten, dem Antrag der Kommission zu folgen.