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Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-17

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17

Wortprotokoll

Das ist die zweite grosse Massnahme, um die Einkünfte des Bundes zu erhöhen, und zwar um 127 Millionen Franken. Worum geht es? Landwirtschaftliche Produkte, die gegen Zoll importiert werden dürfen, haben eine grosse Nachfrage und werden in Teilzollkontingente aufgeteilt. Die Zuteilung dieser Import-Teilzollkontingente wird oft an die Inlandleistung gebunden, also an die Übernahme gleichartiger Produkte aus inländischer Produktion. Das ist sehr wichtig für die Marktstabilisierung und die Preisstützung im Inland.

Nun sieht der Bundesrat vor, dass generell alle Teilzollkontingente versteigert werden, also in allen Gattungen, seien es Eier, Kartoffeln usw. Alles wird versteigert, und es gibt keine Verknüpfung mehr mit der Inlandleistung.

Die Mehrheit und die Minderheit Ihrer Kommission können sich diesem Systemwechsel nicht anschliessen. Das ist ein sehr grosser Systemwechsel. Die landwirtschaftlichen Produkte brauchen eine gewisse Marktstabilisierung, sie brauchen diese Preisstützung, und ich denke, wenn der Bundesrat in diese Richtung gehen möchte, müsste er in einer separaten Botschaft auch wirklich gut darlegen, wie das dann funktionieren sollte. Diese Gesetzesänderung wird abgelehnt.

Die Mehrheit beantragt Ihnen aber Folgendes, Sie finden das auf Seite 95. Es ist so, dass heute, wie in Artikel 48 geregelt, die Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch versteigert werden. Bereits heute gilt also der Grundsatz, dass Schlachtvieh und Fleisch versteigert werden. Aber es gibt dort zwei wichtige Einschränkungen. Unter Absatz 2 heisst es: Bei Tieren der Rindergattung und der Schafgattung werden 10 Prozent dieser Zollkontingente "nach der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere" zugeteilt. Das ist eine sehr wichtige Bestimmung, weil diese öffentlichen Schlachtviehmärkte dadurch natürlich eine bessere Nachfrage haben, diese Märkte somit auch besucht werden und die Preise auf einem Niveau sind, das auch die Produktionskosten deckt.

Unter Absatz 2bis heisst es heute: "Die Zollkontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden zu 40 Prozent nach der Zahl der geschlachteten Tiere zugeteilt." Also jedes Tier, das in einer Metzgerei geschlachtet wird, berechtigt dann auch zum Import eines geschlachteten Tieres. Die Mehrheit beantragt Ihnen, diese Zahl von 40 auf 35 Prozent zu reduzieren. Das ergäbe dann - es ist nicht mehr viel, aber immerhin - 6 Millionen Franken Mehrerlös. Die Kommission ist der Ansicht, dass das vertretbar ist.

Wenn Sie das Gesetz anschauen, dann finden Sie auch noch Artikel 50, "Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes". Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Massnahme möglich ist und dass auch der Markt dadurch nicht in Unruhe versetzt wird. Im schlimmsten Fall muss dieser Artikel 50 zur Entlastung des Fleischmarktes immer beachtet werden.

Die Minderheit lehnt den Antrag auf eine Senkung von 40 auf 35 Prozent ab.