Arslan Sibel · Nationalrat · 2025-12-18
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-12-18
Wortprotokoll
Ich spreche heute für den Antrag der Minderheit II (Arslan), welche die 2 Millionen Franken, die der Ständerat beim Bundesverwaltungsgericht kürzen will, beibehalten will. Die Argumente dafür sind klar und dringlich. Sie sind auch in der Kommission seitens des Bundesverwaltungsgerichts klar dargelegt worden. Ich kann Ihnen hier als langjähriges Mitglied der Gerichtskommission mitteilen, dass uns die Schwierigkeiten, mit denen die Gerichte konfrontiert sind, immer wieder bewusst geworden sind. Deshalb vertrete ich diesen Minderheitsantrag hier gerne.
Zunächst einmal sehen wir einen dramatischen Anstieg der Zahl der hängigen Fälle. Ende 2025 werden etwa 8000 Fälle anhängig sein, dies bei fast 10[NB]000 neuen Eingängen. Diese Arbeitslast führt zu einem erheblichen Pendenzenberg, der nicht nur für die Effizienz des Gerichts, sondern auch für die Betroffenen eine Gefährdung sein kann. Die Streichung von Mitteln ist hier nicht nur eine Kürzung. Sie würde direkt zu einer Verlangsamung der Verfahren führen. Das betrifft auch einen Bereich, der für viele Menschen von existenzieller Bedeutung ist, nämlich den Asylbereich. Deshalb ist es auch speziell, dass gerade jene Kräfte, die immer wieder Einsparungen im Asylbereich fordern, genau dort einsparen wollen. Denn sie sagen ja, dass im Asylbereich die Fälle viel schneller vorangetrieben werden sollten. Wenn wir die Verfahren beschleunigen möchten, müssen wir die Richter in die Lage versetzen, dass sie ihre Arbeit gut machen können. Es geht darum, dass die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen gewährleistet ist.
Die Erhöhung des Budgets um 2,5 Millionen Franken ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber dies reicht nicht aus. Jeder in das Bundesverwaltungsgericht investierte Franken ist ein gut angelegter Franken, um die Herausforderungen zu bewältigen, die uns seitens der Gerichte immer wieder dargelegt wurden; sie brauchen diese Unterstützung.
Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zu folgen und die Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu kürzen.