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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-12-18

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-18

Wortprotokoll

Die Standesinitiative verlangt, dass Adoptivmütter leiblichen Müttern in Bezug auf die Kündigungsschutzfrist rechtlich gleichgestellt werden.

Welches sind heute die gesetzlichen Grundlagen? Der Mutterschutz ist in Artikel 336c Absatz 2 des Obligationenrechtes geregelt. Im Bundesrecht ist festgelegt, dass Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin nicht kündigen dürfen. Weiter besteht die gesetzliche Grundlage, wonach Erwerbstätige, die ein Kind zur Adoption aufnehmen, heute Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub haben. Das ist die Ausgangslage bezüglich der gesetzlichen Grundlagen.

Die Initianten begründen ihr Anliegen damit, dass es offenbar mit der Adoption verbundene wesentliche Hürden gibt. Das war in der Kommission unbestritten. Für die Initianten ist der Kündigungsschutz für Adoptivmütter ein erster Schritt hin zur Gleichstellung aller Mütter und zur Wertschätzung von jeder Form von Mutterschaft. Adoptivmütter nehmen gemäss der Initiative eine vergleichbare Verantwortung wie biologische Mütter wahr. Im Fall einer Adoption sei die Anfangsphase für den Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Mutter und Kind entscheidend. Diese Bindung sei für das emotionale und psychologische Wohlbefinden des Kindes fundamental. Wenn eine Mutter Angst habe, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, könne das Stress verursachen, mit negativen Folgen für ihre eigene Gesundheit und die des Kindes. Das ist die Begründung der Initiative.

Ihre Kommission kommt zum Schluss, dass wir hier keinen Handlungsbedarf haben. Weshalb nicht? Die Initianten führen auch aus, dass in den letzten Jahren, also zwischen 2006 und 2016, die Zahl der Adoptionen im Kanton Tessin um 70 Prozent zurückgegangen ist. Sie konnten aber keine eigentlichen missbräuchlichen Kündigungen aufzeigen, denn darüber gibt es keine Zahlen, weder im Kanton Tessin noch in der ganzen Schweiz. Deshalb sind nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission die administrativen Hürden im Adoptionsverfahren ein relevanter Grund dafür, dass sich Personen gegen eine Adoption entscheiden, und nicht so sehr ein fehlender Kündigungsschutz. Die Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass bei einer Adoption die Kinder wesentlich älter sind. Sie sind zwei, vielfach schon acht oder zehn Jahre alt. In der Regel geht der Adoption auch ein Pflegeverhältnis voraus. Eine wirkliche Gleichstellung von biologischen[NB]Müttern[NB]und[NB]Adoptivmüttern ist nach Meinung Ihrer Kommission gar nicht möglich, weil die Situation eine völlig andere ist.

Beim Mutterschutz geht es um die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Bei einer Adoption geht es nicht um die Geburt oder um die Schwangerschaft, sondern um die Aufnahme eines Kindes in die Familie. Wenn ich das heute beobachte, wenn ich einen Adoptionsprozess begleite, dann sehe ich, dass bei diesem Prozess auch die Väter eine wesentliche Rolle einnehmen. Es geht hier nicht so sehr nur um die Mütter, sondern gleichwertig auch um die Väter. Das ist ein wichtiger Hinweis. Es ist eigentlich etwas total anderes.

Nach Meinung der Kommission sollte der Mutterschutz während der Schwangerschaft und bei der Geburt nicht mit dem Prozess der Aufnahme eines Adoptivkindes vermischt werden. Es sollten viel eher Fragen in den Mittelpunkt gestellt werden, die sich auch stellen, wenn es darum geht, Pflegeeltern zu werden. Das ist der gleiche Prozess. Beispielsweise stellt sich, wenn ein Kind ein Geburtsgebrechen hat, die Frage, wie aufwendig die Pflege des Kindes ist. Es geht auch um seltene Krankheiten bei Kindern. Das sind, wenn es um die Aufnahme oder die Betreuung von Kindern geht, Themen, die zueinanderpassen. Diese Fragen sollten nicht mit der medizinischen, gesundheitlichen Situation der Frauen in einen Zusammenhang gestellt werden. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Deshalb ist die Mehrheit zum Schluss gekommen, dass es hier keinen Handlungsbedarf gibt.

Es gibt eine Minderheit, deren Antrag noch begründet werden wird. Wir haben mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, dass wir keinen Handlungsbedarf sehen. Sie sehen also, die Minderheit ist gross. Sie betont, dass mit diesem zusätzlichen Schutz missbräuchliche Kündigungen von neuen Adoptivmüttern verhindert werden könnten. Wir haben keine Zahlen, die belegen würden, dass es missbräuchliche Kündigungen gibt. Aber es geht hier darum, missbräuchlichen Kündigungen vorzubeugen, so die Meinung der Minderheit.

Die Minderheit argumentiert weiter, dass die Ankunft eines Kindes in jedem Fall Auswirkungen auf die berufliche Situation der betroffenen Frau habe. Zudem sei der Adoptionsprozess langwierig und mit erheblichem Aufwand verbunden. Gerade angesichts dieser Begründung der Minderheit muss ich nochmals betonen, dass die Ausgangslage aus Sicht der Mehrheit eine ganz andere ist. Das Adoptionsverfahren beinhaltet grosse Hindernisse, das haben wir in dieser Session auch schon besprochen, und diese müssen abgebaut werden, aber nicht im Zusammenhang mit dem Anliegen der Initiative.

Aus Sicht der Mehrheit scheint noch Folgendes wichtig zu sein: Wenn wir diesen Aspekt der Adoption aufnehmen wollen, sollten wir ihn im Zusammenhang mit den Adoptionsfragen regeln und nicht im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz von Müttern während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Ich bitte Sie daher im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, die mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen hat, dass kein Handlungsbedarf besteht, der Initiative keine Folge zu geben.

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