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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-29

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-29

Wortprotokoll

Bei Rückzahlungen aus der direkten Bundessteuer werden, wenn die betroffene Person nicht ein Gutschriftskonto für die Rückzahlung angegeben hat, so genannte Auszahlungsscheine mit Referenznummer ausgestellt. Auch dafür gibt es eine Abkürzung: ASR. Die ASR unterliegen relativ strikten Auszahlungsbedingungen. Diese Praxis wurde bereits Mitte der Neunzigerjahre eingeführt. Damals wurde in grossem Stil Betrug getrieben, weil die Inhaber von ASR ohne grossen Aufwand mit Kopien der [PAGE 1539] ASR an mehreren Orten Auszahlungen erwirken konnten. Die Praxisänderung erfolgte somit aus Sicherheitsgründen und um zu verhindern, dass die Post oder Aussteller von ASR Doppelzahlungen leisten müssen. Die Post handhabt die Auszahlung von ASR seit Mitte der Neunzigerjahre folgendermassen: In der Höhe bis zu 300 Franken können sie bei jeder Poststelle eingelöst werden. Wenn es um mehr als 300 Franken geht, dann können sie nur eingelöst werden, wenn Gewissheit über die Identität des Kunden besteht.