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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-12-18

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-18

Wortprotokoll

Die Initiative des Kantons Jura verlangt, es sei mit einer Änderung des Bundesrechts sicherzustellen, dass Rohstoffe und ihre Nebenprodukte, die auf den Schweizer Markt gebracht werden oder für den Export bestimmt sind, nicht in Verbindung mit Entwaldung stehen. Begründet wird die Standesinitiative mit der Verordnung der EU über entwaldungsfreie Lieferketten (Europäische Entwaldungsverordnung,[NB]EUDR), in Kraft seit Juni 2023. Konkret dürfen Rohstoffe und Produkte, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung in Zusammenhang stehen. Von dieser Regelung betroffen sind beispielsweise Palmöl, Kakao, Kaffee, Rindfleisch, Kautschuk und Holz. Diese neuen Vorgaben gelten für Grossunternehmen seit dem 30.[NB]Dezember 2024 und für kleine und mittlere Unternehmen seit dem 30.[NB]Juni 2025.

In einer Medienmitteilung teilte der Bundesrat mit, dass er bis auf Weiteres, solange die gegenseitige Anerkennung zwischen der Schweiz und der EU nicht gewährleistet sei, auf eine Anpassung des Schweizer Rechts verzichte. Er begründete diesen Entscheid damit, Unternehmen, die von der[NB]EUDR nicht betroffen sind, Arbeitsaufwand ersparen zu wollen.

Ohne eine entsprechende Schweizer Gesetzgebung besteht gemäss der Begründung der Standesinitiative jedoch die Gefahr, dass zahlreiche Schweizer Unternehmen benachteiligt und Aufträge verlieren würden, und dies, obwohl die Schweiz der[NB]EUDR unterstellte Rohstoffe im Wert von über 4 Milliarden Franken in die EU exportiere. Zudem schade es dem Ruf der Schweiz, wenn sie Rohstoffe und Produkte, die in Verbindung mit Entwaldung stehen, importiere, obschon deren Inverkehrbringen in der EU verboten ist. Anstatt auf Zeit zu spielen, müsse sich die Schweiz rasch und entschlossen gegen Entwaldung engagieren und ihre Gesetzgebung der[NB]EUDR anpassen, auch wenn vorübergehend kein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung besteht. Angesichts des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts sei die Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung eine der grossen Herausforderungen, denen sich die Menschheit künftig stellen müsse. Um ihren eigenen Werten gerecht zu werden, müsse sich die Schweiz an vorderster Front dafür einsetzen.

Zu welchen Schlüssen kommt die Kommission? Sie ist sich der Problematik der globalen Entwaldung bewusst. Allerdings sieht sie bei der Umsetzung der Standesinitiative Schwierigkeiten. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass im Parlament bereits mehrmals diverse Vorstösse mit ähnlichen Anliegen diskutiert wurden, ohne dass diese eine Mehrheit gefunden hätten. Ausserdem setze sich die Schweiz im Rahmen internationaler Abkommen zu Umwelt- und Klimaschutz heute schon aktiv dafür ein, der Entwaldung Einhalt zu gebieten. Angesichts dessen, dass es bei der Umsetzung der[NB]EUDR erneut zu einer Verzögerung kommt, hielt es die Mehrheit für voreilig, das Bundesrecht anzupassen. Sie äussert zudem Bedenken im Hinblick auf die Umsetzung der Forderung der Standesinitiative. Diese dürfte sehr komplex sein und für die betroffenen Akteure hohe Mehrkosten verursachen. Aus diesen Überlegungen lehnt es die Mehrheit ab, der Standesinitiative Folge zu geben.

Eine Minderheit beantragt Folgegeben. Sie sieht im Nachvollzug eine Chance zur Stärkung der Schweizer Reputation im Bereich des Umweltschutzes. Zudem würden zahlreiche Unternehmen Produkte in die EU exportieren.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen und 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.