Hegglin Peter · Ständerat · 2025-12-18
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-18
Wortprotokoll
Die Standesinitiative verlangt Vereinfachungen bei der Umsetzung der Mitteilungspflicht aufgrund der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475. So soll die Mitteilungspflicht für Lieferungen auf den Handel mit Hof- und Recyclingdünger sowie Pflanzenschutzmittel beschränkt werden. Bei den Pflanzenschutzmitteln soll zudem bei deren Inverkehrbringung nur vonseiten des Handels der Bestimmungszweck vermerkt werden müssen, so zum Beispiel Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand oder Landwirtschaft. Die Mitteilungspflicht für Anwendungen soll ganz entfallen.
Begründet wird die Standesinitiative wie folgt: Nach einer Verschiebung sei geplant, die Einführung der Mitteilungspflicht über die Digiflux-Plattform für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemeinsam mit derjenigen für den Handel mit Nährstoffen am 1.[NB]Januar 2026 in Kraft zu setzen. Die Mitteilungspflicht über die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln trete am 1.[NB]Januar 2027 in Kraft. Unter die Mitteilungspflicht von Handel und Anwendungen fallen beispielsweise auch gebeiztes Saatgut und Nützlinge, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen seien.
Bei Digiflux handle es sich um ein reines Kontroll- und Überwachungsinstrument. Digiflux bringe in der aktuellen Ausprägung keinen Mehrwert für den Boden-, Luft- und Gewässerschutz. Bereits heute sei die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln in einem Journal aufzeichnungspflichtig. Digiflux führe zu einer massiven Erweiterung der bestehenden Aufzeichnungspflicht. Die vorgesehene Ausgestaltung schiesse somit weit über das ursprüngliche Ziel hinaus. Bei Pflanzenschutzmittelanwendungen sei für jede Anwendung eine parzellenscharfe, georeferenzierte Meldung über Digiflux vorgesehen. In der Umsetzung würde das für sämtliche berufliche Anwender einen massiven administrativen Aufwand und Mehrkosten ohne jeglichen ökologischen Mehrwert bedeuten. Die bereits heute in der Landwirtschaft umgesetzte Dokumentationspflicht müsste zukünftig auf vielen Betrieben doppelt geführt werden; dies zum Nachteil der Landwirtschaft, sehen doch die Mitteilungspflichten für Handel und Anwendung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln keine Toleranzgrenzen vor.
Die Kommission hat das Anliegen geprüft. Sie anerkennt das von der Standesinitiative verfolgte Ziel, bei der Umsetzung die Bürokratie zu limitieren. Da aber aufgrund der laufenden Umsetzungsarbeiten zur abgeänderten Motion Kolly 24.3078 diesbezügliche Bestrebungen bereits im Gang sind und die Frist für die Vorprüfung der jetzt vorliegenden [PAGE 1462] Standesinitiative in der Wintersession 2025 ausläuft, verzichtet die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt darauf, gesetzgeberisch tätig zu werden. Wenn im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2026 bekannt wird, wie die von der Motion Kolly geforderte Entschlackung von Digiflux umgesetzt wird, will sich die WAK erneut mit der Thematik befassen.
Dann gibt es noch die Initiative des Kantons Bern 25.305 und die parlamentarische Initiative Stark 25.451. Beide Vorstösse sind in der Kommission hängig. Deshalb hätte die Kommission ja auch die Möglichkeit, rasch zu intervenieren.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ein Minderheitsantrag ist nicht eingereicht worden.